Lehrkräfte:Philologenverband will Arbeitszeiterfassung einklagen

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Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Wie viel arbeiten Lehrer wirklich? Der Philologenverband ist überzeugt, dass sie durch Überstunden deutlich mehr tun, als sie müssten. Mit einer Klage will der Verband jetzt das Land zwingen, die genauen Arbeitszeiten zu erfassen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Philologenverband will das Land auf eine Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften verklagen. „Wir sind momentan in konkreten Vorbereitungen eines Klageverfahrens“, sagte der Vorsitzende des Gymnasiallehrerverbandes, Ralf Scholl, am Donnerstag in Stuttgart. Er hoffe, dass die Klage in drei bis vier Monaten eingereicht werden könne.

„Wir wollen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte endlich mal zuverlässig erfasst wird“, sagte Scholl. Das Kultusministerium mauere in dieser Frage. „Wir wissen, dass Lehrkräfte im Schnitt deutlich mehr arbeiten als die 1804 Stunden Beamtenarbeitszeit im Jahr“, argumentierte Scholl. Bei Teilzeitkräften sei die Lage wegen verpflichtender Zusatztermine wie Konferenzen noch ungünstiger. Zudem müsse geklärt werden, was genau zur Arbeitszeit eines Lehrers oder einer Lehrerin gehöre. „Natürlich alles, was im Kontakt mit Schülern geschieht. Aber wie viel an Vorbereitung oder an Klausurenkorrektur gehört mit rein?“, fragte Scholl.

Der Verbandschef verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das hatte im September entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeit in Deutschland verpflichtend sei. Das Bundesarbeitsministerium hatte im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden soll.

Das Kultusministerium teilte auf Nachfrage mit, einen Gesetzesvorschlag des Bundes zur Zeiterfassung abwarten zu wollen. Auf dessen Basis wolle man dann die Umsetzung für die Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg prüfen. Dieser Vorschlag des Bundes liege bislang nicht vor.

„Für die Lehrkräftearbeitszeit gilt die Besonderheit, dass nur die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, nicht aber die sonstigen von ihnen zu übernehmenden Tätigkeiten, zeitlich genau festgelegt sind“, erklärte ein Sprecher von Ministerin Theresa Schopper (Grüne). Diese Besonderheit müsse bei einer Erfassung der Arbeitszeit berücksichtigt werden.

Unterstützung für die Klageankündigung der Gymnasiallehrer kam von der FDP im Landtag. Auch Lehrkräfte hätten eine Regelarbeitszeit, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Timm Kern. „Dass es immer häufiger dazu kommt, dass Lehrkräfte diese Regelarbeitszeit deutlich überschreiten und in ihrer Freizeit etwaigen Aufgaben nachgehen müssen, ist inakzeptabel.“ Der Job als Lehrkraft erfordere ein gewisse Flexibilität, die oberen und unteren Grenzen der Arbeitszeit müssten aber abgesteckt sein, sagte Kern.

© dpa-infocom, dpa:230907-99-106303/3

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