Schul-Streitigkeiten:Wenn Eltern mit dem Anwalt kommen

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Lehrer

Unter Beobachtung: Immer mehr Eltern verfolgen kritisch, was und wie Lehrer unterrichten.

(Foto: dpa)

Klassenarbeiten werden auf Konzeptionsfehler durchforstet, Pädagogen als unfähig dargestellt: Immer mehr Familien gehen juristisch gegen die Schulen ihrer Kinder vor. Der bayerische Lehrerverband hat deshalb seine Rechtsabteilung aufgestockt.

Von Tina Baier

Das Telefon der Rechtsabteilung im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) klingelt fast ununterbrochen. Jeden Tag melden sich Pädagogen, die eine Rechtsberatung brauchen - meistens geht es um Auseinandersetzungen mit Eltern. Früher war die Abteilung ein Ein-Mann-Betrieb. Mittlerweile arbeiten dort sechs Leute. "In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsfälle vervierfacht", sagt Hans-Peter Etter, der die Abteilung leitet. Es gebe bei den Eltern "eine Tendenz, Entscheidungen der Schule rechtlich zu hinterfragen".

Anders ausgedrückt: Immer mehr Eltern nehmen sich einen Anwalt und klagen gegen Lehrer ihrer Kinder.

Zum Beispiel das Ehepaar, das vor Gericht zog, um seine Tochter aufs Gymnasium zu klagen. Das Mädchen hatte im Übertrittszeugnis der vierten Klasse nicht den erforderlichen Notenschnitt von 2,33. In einer 40-seitigen Klageschrift habe der Anwalt der Lehrerin vorgeworfen, dass ihr Unterricht nicht kindgerecht sei, dass sie fehlerhaft arbeite und inkompetent sei, sagt Etter. Sämtliche Proben (unangekündigte Leistungstests), die das Mädchen in der vierten Klasse geschrieben hatte, seien auf Fehler der Lehrerin durchforstet worden.

Fassungslose Lehrer

Unter anderem habe der Anwalt eine gängige Prüfungsfrage zum Thema Verkehrserziehung bemängelt: "Du fährst mit dem Fahrrad auf einen Fußgängerüberweg zu. Wie verhältst du dich?" Drei Punkte sollten die Kinder in ihrer Antwort erwähnen: Bremsbereit sein, Blickkontakt mit Fußgängern aufnehmen, anhalten. Der Anwalt kritisierte, in der Frage sei nicht erwähnt, dass Fußgänger am Zebrastreifen stehen. Deshalb sei das mit dem Blickkontakt wirklich zu viel verlangt.

Das Verfahren dauerte zwei Jahre. Am Ende gab das Gericht den Eltern recht - die Lehrerin war fassungslos. Das Mädchen durfte dann doch noch von der Realschule auf das Gymnasium wechseln.

"Das Übertrittszeugnis in der vierten Klasse ist mit Abstand der häufigste Grund, aus dem Eltern einen Anwalt einschalten", sagt Etter. "Wenn sich abzeichnet, dass das Kind den Übertritt aufs Gymnasium nicht schafft, suchen die Eltern die Schuld bei der Lehrerin."

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