Wir haben eigene Heime für bestimmte Menschengruppen wie etwa für alte, für psychisch oder mental beeinträchtigte Menschen. Seit Neuestem werden für homosexuelle alte Menschen oder Demenzkranke eigene Einrichtungen angestrebt. Vor diesem Hintergrund verbietet es sich, institutionelle Gruppierungen schlechthin als exkludierend zu denunzieren. Das Menschenrecht auf Teilhabe wird durch partielle Exklusionen nicht aufgehoben.
Eine Klarstellung in dieser politischen und ideologischen Spannung wird durch einen Blick in den Text der UN-Vorgabe möglich. Hier lautet die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom "general education system", also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte. "Inklusives" Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen.
Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus "general education system" fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der "allgemeinen Schulen" (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt wurde. "General education system" entspricht aber eindeutig dem, was wir als "allgemeinbildendes Schulsystem" (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein "inklusives" angesehen werden.
Ergänzt werden kann, dass es in allen vergleichbaren Ländern, auch in solchen, die als fortschrittlich inklusiv ausgebaut gelten und bei uns immer wieder genannt werden, wie zum Beispiel die skandinavischen Länder, Großbritannien, Holland, die USA und Japan, durchaus "special schools" beziehungsweise "special classes" gibt. In ihnen werden zwei bis drei Prozent aller Schulkinder unterrichtet.
Den pädagogischen Sinn und die Verdienste dieser speziellen Schulen oder Klassen pauschal abzustreiten, geht demnach an der Wirklichkeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind. Es gibt auch genügend Eltern, die deren Wert hoch einschätzen und nicht auf sie verzichten wollen. Im Übrigen haben sie nach dem Wortlaut des Gesetzes ein Wahlrecht, nämlich zwischen Regelschule mit gemeinsamem Unterricht und einer Förderschule. Also muss es diese auch geben, allerdings nun als Ausnahme zur Regel des gemeinsamen Unterrichts.
Hat denn niemand die Kosten kalkuliert?
Eine solche besondere Gruppierung innerhalb des Schulsystems bedeutet eo ipso keinen sozialen "Ausschluss" schlechthin. Die besondere Lernumgebung als "Schonraumfalle" zu diffamieren, geht an der Tatsache vorbei, dass dieser Akzeptanzraum von den Kindern und von deren Eltern ausdrücklich als förderlich bejaht wird.
An sich ist es in Deutschland üblich und rechtlich begründet, dass ein Gesetz nur verabschiedet wird, wenn seine Finanzierbarkeit berechnet und gesichert ist. Beim Gesetz zur UN-Behindertenrechtskonvention war dies nicht der Fall und zwar formal gesehen deshalb, weil nicht der Bund, sondern die Länder das Bildungssystem zu gestalten und zu finanzieren haben.
Inzwischen wirft die Praxis immer größere Finanzierungsprobleme auf. Es wird verblüfft gefragt: Hat denn niemand die zu erwartenden Kosten berechnet? Voreilige Ministerien hatten sich erhofft - sie waren durch oberflächliche und geschönte Schätzungen dazu ermuntert worden -, die entstehenden Kosten für ein inklusives Schulsystem ließen sich durch den Wegfall der Kosten für das Förderschulsystem kompensieren. Diese Auffassung hat sich als total irrig erwiesen, konnte aber nicht verhindern, dass es zu schulischen Improvisationen von Inklusion und damit zu Benachteiligungen der betroffenen Kinder kam, obwohl solche billigen Lösungen allseits als nicht verantwortbar gelten. Lehrkräfte fühlen sich überfordert.
An sich liegt aber doch seit 2009 eine solche Kostenschätzung vor. Das Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie hatte sie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag erstellt und zwar unter der Maßgabe, dass die Sonderschulen abgeschafft werden. Auffallenderweise taucht diese professionelle Kostenschätzung in der gegenwärtigen Debatte (auch im Internet) nicht (mehr) auf. Sie gilt als schädlich für die Umsetzung des radikalen Inklusionsansatzes.
Nach dieser Berechnung würden sich die Gesamtkosten für ein inklusives Schulsystem im Jahr 2020, das heißt nach dem bis dahin zu erwartenden Geburtenrückgang, bundesweit auf etwa 49 Milliarden Euro belaufen. Zöge man die bisherigen Kosten für das Förderschulsystem in Höhe von 15 Milliarden Euro ab, so verblieben als notwendiger neuer Gesamtaufwand für ein inklusives Schulsystem noch zusätzliche 34 Milliarden erforderlich. Nach dieser Berechnung kostet ein pädagogisch substanziell ausgebautes System schulischer Inklusion mehr als doppelt so viel wie das Förderschulsystem.
Geht man von den radikalen Ansprüchen auf eine "neue (inklusive) Pädagogik" und zugleich von den realen Problemen aus, diese zu verwirklichen, so hat man sich zu fragen, wie ein "hochwertiger" gemeinsamer Unterricht möglich werden soll. Das Pochen auf ein "Menschenrecht" und ein "Gesetz" wird nicht ausreichen und nicht verhindern, dass Schaden an den Kindern entsteht. Eine Inklusion mit der Brechstange wäre nicht der richtige Weg. Welcher wäre es dann? Die Entschlossenheit der Länderregierungen, mit dem Ausbau inklusiver Fördersysteme, insbesondere an den allgemeinen Schulen, Ernst zu machen, und diese Reform auch strikt in das von der Schulpolitik immer wieder beschworene "Zukunftsprogramm Bildung" zu inkludieren. Dabei ist der Hebel nicht primär zum Schließen von Förderschulen anzusetzen, sondern zum Ausbau eines hochwertigen gemeinsamen Unterrichts an den Regelschulen. Erst dadurch lässt sich die Förderschulbesuchsquote spürbar senken.
Der Autor ist emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Jahr 2011 erschien sein Buch "Schulische Inklusion - Rhetorik und Realität" in der zweiten Auflage.