Hochschule:Spatenstich für neues Seminargebäude der Uni Gießen

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Das Logo der Justus-Liebig-Universität Gießen ist auf einem Schild zu sehen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Ein „Campus der Zukunft“ statt der beiden getrennten Bereiche Philosophikum I und II der Justus-Liebig-Universität entsteht in Gießen. Das Projekt schreitet voran.

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Gießen (dpa/lhe) - Mit einem symbolischen Spatenstich für das neue Seminargebäude I hat die Gießener Justus-Liebig-Universität einen weiteren Schritt in Richtung „Campus der Zukunft“ gemacht. Gemeinsam mit Wissenschaftsminister Timon Gremmels feierte Unipräsidentin Katharina Lorenz zudem Richtfest für die neue Universitätsbibliothek und das Universitätsarchiv. Die beiden Projekte werden aus dem Hochschulbauprogramm Heureka des Landes Hessen mit insgesamt 97 Millionen Euro gefördert.

Die beiden Projekte brächten die Zusammenführung der bisher getrennten Campusbereiche Philosophikum I und II zum „Campus der Zukunft“ wesentlich voran, so Gremmels. „Das Seminargebäude I bietet nicht nur Räume für Lehre und Forschung, sondern auch für Austausch, Ideen und Wissensvertiefung.“ Mit der neuen Zentralbibliothek und dem Universitätsarchiv würden zudem Lernort und Wissensspeicher vereint. „Es werden zentrale Orte für das studentische Leben und Lernen entstehen.“

In dem viergeschossigen Neubau des Seminargebäudes I sollen künftig auf rund 3600 Quadratmetern 15 Seminarräume, zwei Tagungsräume, ein Kursraum für den Hochschulsport sowie studentische Arbeitsplätze untergebracht werden. Der ebenfalls viergeschossige Neubau der Zentralbibliothek und des Universitätsarchivs wird künftig mit der bestehenden Unibibliothek verbunden sein. Auf rund 6500 Quadratmetern werden damit rund 17 450 Regalmeter Buchstellfläche, 41 Arbeitsplätze für Beschäftigte und 618 Plätze für Nutzerinnen und Nutzer in Einzel- und Gruppenarbeitsräumen und in einem Learning Center zur Verfügung stehen. Auch ein Sondermagazin für besonders wertvolle Bestände ist vorgesehen. Darin werde auch der Papyrus Gissensis 40 mit der „Constitutio Antoniniana“ untergebracht - eine Verordnung des römischen Kaisers Caracalla aus der Zeit um 212/213 nach Christus, die den Angaben zufolge seit 2017 als Weltdokumentenerbe der UNESCO anerkannt ist.

© dpa-infocom, dpa:240425-99-806569/2

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