Franchising von Studiengängen:Einmal Bildung zum Mitnehmen

Lesezeit: 4 min

Prinzip Imbisskette: Immer mehr Hochschulen vermieten Studiengänge an Akademien und Firmen, die selbst keine Abschlüsse vergeben dürfen. Selbst einigen Rektoren wird dieser Trend allmählich unheimlich - denn klare Regeln fehlen.

Von Johann Osel

Die Fachhochschule Großwest und die Hochschule Kleinost könnten unterschiedlicher kaum sein: Die eine sitzt in einer westdeutschen Metropolregion und hat fast 20 000 Studenten, die andere in der ostdeutschen Provinz und zählt nur ein paar Tausend. Beide haben sie aber etwas gemeinsam: Sie vermieten Studiengänge. Sie geben Firmen und privaten Akademien die Lizenz, in ihrem Namen Studenten in Wirtschaft, Technik-, Medien- oder Gesundheitsberufen auszubilden. Großwest und Kleinost gibt es nicht, es handelt sich um Synonyme für Hochschulen, die Britta Leusing in ihrer Dissertation als Fallbeispiele verwendet hat. Thema ihrer Arbeit: eben das Vermieten von Studiengängen, im Fachjargon "Academic Franchising". Das Phänomen gibt es in der deutschen Hochschullandschaft sehr wohl, Tendenz steigend. Derart steigend, dass es mittlerweile die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ein wenig ratlos macht.

Die Begriffe, die für derlei Kooperationen verwendet werden, variieren, daher sei eine exakte Zählung schwierig, sagt Leusing, die Kanzlerin einer privaten Hochschule in Berlin ist. Sie schätzt, dass bis zu einem Viertel der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen ein solches Modell betreiben. Ein paar Beispiele: Im Namen der Fachhochschule Köln werden an einer Versicherungsakademie Manager für die Branche ausgebildet und an der Medienschule einer Stiftung Filmschaffende. Die Uni Kiel lässt an der Akademie eines Privatklinikkonzerns Krankenhausmanager studieren. Die Fachhochschule Südwestfalen mit Hauptsitz in Iserlohn leiht der TÜV-Rheinland-Akademie einen Studiengang für Ingenieure, die Fachhochschule Gelsenkirchen lagert einen Bachelor-Kurs für Unternehmensführung an die Handwerkskammer Düsseldorf aus.

Mittlerweile scheint der Trend selbst den Hochschulrektoren etwas unheimlich zu werden

Das Grundprinzip ähnelt durchaus dem Franchise-Prinzip von Schnellrestaurants. Hamburgerketten verkaufen das Recht, unter der bekannten Marke und mit einer wiedererkennbaren Produktpalette Läden zu eröffnen. Auf das akademische Metier übertragen: Es wird ein Vertrag geschlossen, dass der Franchise-Nehmer einen Ausbildungsgang umsetzt. Er zahlt in der Regel eine Lizenzpauschale an die Hochschule, verlangt von seinen "Kunden" wiederum Studiengebühren, mitunter einige Tausend Euro im Jahr. Am Ende vergibt die Hochschule den Abschluss. Das geht weit über das Modell des Dualen Studiums hinaus, bei dem ein Student zwischen Praxis in Unternehmen und Theorie an Hochschulen wechselt. Die Deutsche Universitätszeitung hat mal einen knackigen Titel über einen Text zum Academic Franchising gesetzt: "Auf dem Weg zur McUniversity" - einmal Studium zum Mitnehmen.

Wobei das einheitliche Produkt fraglich ist: Laut Leusing gleicht kaum ein Modell dem anderen, es gibt Vollzeitangebote und berufsbegleitende, Unterricht auch an der Hochschule und Fälle, dass der Student in drei Jahren nie den Campus betritt. Die Dozenten können von der Hochschule gestellt werden - oder nicht. Nur der Inhalt, heißt es bei allen Anbietern, soll die gleiche Qualität wie das reguläre Studium haben.

Bei einer Tagung hat der Kölner FH-Präsident Christoph Seeßelberg einmal die Vor- und Nachteile der Idee aufgezählt. Man könne einerseits Studienangebote aufbauen, ohne sich um Ressourcen wie Räume kümmern zu müssen - angesichts der akuten Rekordzahlen an Studenten denken wohl viele Kollegen so; man könne ferner neue Studierendengruppen erschließen, seine "Marktposition stärken" und daran auch noch verdienen. Als negative Punkte sieht Seeßelberg unter anderem: "Das Alleinstellungsmerkmal von Hochschulen als akademische Bildungsstätten könnte langfristig infrage gestellt werden." Und: "Die Sicherung der akademischen Qualität kann sehr schwierig sein." Dies, so der Präsident, liege auch an den "kaum vorhandenen rechtlichen Reglungen in den Landeshochschulgesetzen".

"Da muss man akzeptieren, die Fäden aus der Hand zu geben"

"Im Idealfall sollte die Hochschule den Studiengang entwickeln und dann Mechanismen finden, um die Durchführung zu steuern und die Qualität zu überprüfen", sagt Leusing. "Das könnte eine Kommission sein, die regelmäßig vor Ort ist und die Lehrqualität kontrolliert - wenn die Sache zu hundert Prozent ordentlich laufen soll. Das wird aber nach meinen Recherchen nicht überall so gemacht." Ein Hochschulkanzler sagt: Der Markt, sich berufsbegleitend akademisch weiterzubilden, wachse. Weil viele Hochschulen weder Konzepte noch Strukturen hätten, um "ein Player in der Weiterbildung zu sein", sei Franchising oft die einzige Chance, den Markt nicht ganz der privaten Bildungswirtschaft zu überlassen. "Da muss man akzeptieren, die Fäden aus der Hand zu geben", meint der Mann, der nicht mit Namen zitiert werden will. Wohl im Wissen um die Brisanz.

Denn den Rektoren scheint der Trend allmählich unheimlich zu werden. Vor gut einem halben Jahr hat die Hochschulrektorenkonferenz ein kurzes Dokument darüber gebilligt. "Mit dem Verfahren können Hochschulen ihr Profil schärfen, ihr Studienangebot ausweiten und eine neue Studierendenklientel erreichen", hieß es darin. Jedoch: "Es birgt aber auch die Gefahr des Verlusts von Qualitätsstandards." In einer Selbstverpflichtung erlegen sich die Rektoren auf: Die Partner für Franchising sollen mit Bedacht ausgewählt werden. Die Hochschule trage "zu jeder Zeit die Verantwortung für die Einhaltung der akademischen Standards", alle Franchise-Angebote müssten öffentlich und transparent dargelegt werden. Und das Lehrpersonal müsse dieselben wissenschaftlichen Anforderungen erfüllen wie im normalen Betrieb.

Defizite im Weiterbildungsbereich

Leusing meint: "Wenn die Hochschulleitungen den Trend aufgreifen, sich aber um das Renommee der Hochschule sorgen, dann in meinen Augen zu Recht. Bei allen Chancen des Franchise-Modells: Die Verleihung eines akademischen Grades ist ein hoheitlicher Akt. Hier muss die Hochschule unbedingt Herrin des Verfahrens bleiben." Gefragt sei letztlich mehr als nur eine Selbstverpflichtung der Hochschulen - am besten mit bundesweit einheitlichen Regeln durch die Kultusministerkonferenz.

"Dass Hochschulen zunehmend Studiengänge auslagern, offenbart ihre Defizite im Weiterbildungsbereich", sagt Volker Meyer-Guckel, Generalsekretär des Stifterverbands für die Wissenschaft. Die meisten Hochschulen seien "in ihrem Selbstverständnis immer noch ausschließlich auf das Lebensalter zwischen 18 und 25 ausgerichtet" und oft auch nicht flexibel genug, um in einem Markt wie dem für Weiterbildung mitzumischen. "Von den politisch Verantwortlichen wird das Modell nur noch gar nicht richtig wahrgenommen - deswegen gibt es bisher kaum Vorgaben."

© SZ vom 11.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: