Bildungsministerin:Hubig: Lernen von morgen nicht in Räumen von gestern

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Ein Luftballon mit der Aufschrift „Schule“ und einem durchgestrichenen „Kindergarten“. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

In den rheinland-pfälzischen Schulen soll künftig mehr Platz für offene Lernformen und Projektarbeit sein. Die Förderung des Landes für Bauvorhaben orientiert sich nicht mehr an Räumen, sondern Lernflächen.

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Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz will mehr flexible Konzepte für den Bau von Klassenzimmern, Schulhöfen und Schulgebäuden ermöglichen. „Das Lernen von morgen kann nicht in den Räumen von gestern stattfinden“, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Mainz bei der Präsentation der Pläne für eine neue Schulbaurichtlinie. Die Schulen sollten viel mehr zu Lernorten werden, wo sich die Kinder wohlfühlen können.

Durch die Zunahme an Ganztagsangeboten, mehr Digitalisierung und Inklusion sowie veränderte Lernkonzepte müsse sich auch der Schulbau weiterentwickeln. Deshalb orientiere sich die neue Richtlinie künftig auch an Lernflächen statt an vorgeschriebenen Räumen, erklärte die Bildungsministerin. Das Thema Nachhaltigkeit soll bei der Förderung zudem stärker berücksichtigt werden. Geplant ist auch eine Beteiligung der Schulgemeinschaft an den Bauvorhaben als Pflicht.

Konkret soll es darum gehen, neben den klassischen Klassenzimmern auch Räume für Stillarbeiten, Teamarbeit oder Präsentationen zu schaffen. Allerdings gebe es keine Blaupause für den Schulbau in Rheinland-Pfalz, betonten Hubig und der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel, als Vertreter der Schulträger. Dazu seien die Verhältnisse vor Ort zu unterschiedlich. Deswegen sei es gut, dass die Kommunen gerade auch mit Blick auf die Integration durch die neue Regelung mehr Freiräume für unterschiedliche Raumkonzepte in den Schulen bekommen werden, sagte Göbel.

Das Land regelt in der Schulbaurichtlinie die grundsätzlichen Voraussetzungen des Schulbaus. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Schulen den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Ferner regelt das Land darin, unter welchen Voraussetzungen es sich an den Baumaßnahmen der Schulträger beteiligt und diese finanziell fördert.

Die Bildungsministerin plant, Anfang 2024 mit der neuen Schulbaurichtlinie an den Start zu gehen. Eine Zustimmung des Landtags ist nach ihren Worten nicht notwendig.

Es dürfe bei den Plänen nicht nur darum gehen, durch Renovierungen oder Sanierungen ein geeignetes Lernumfeld zu schaffen, mahnte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer. Es müsse vielmehr darum gehen, den Raumbedarf im Verhältnis zum Bildungskonzept einer Schule zu sehen.

Die Gestaltung einer pädagogisch genutzten Fläche sollte durch die gesamte Schulgemeinschaft entwickelt werden. „Das bedeutet, dass zeitgemäße Schulbaurichtlinien sich nicht in Definitionen von Quadratmeterzahlen oder Raumanzahlen erschöpfen dürfen“, betonte Hammer. „Vielmehr brauchen wir kreative Raumlösungen vor Ort, die unbürokratisch geplant und gefördert werden.“

Bei der Ausfinanzierung der Projekte dürfe die Landesregierung die Schulträger nicht alleine lassen, forderte der GEW-Landeschef. Um den Bedürfnissen der einzelnen Schulen gerechet zu werden, müssten die pädagogischen Notwendigkeiten und nicht die Finanzierungsfrage im Vordergrund stehen.

© dpa-infocom, dpa:230628-99-218121/3

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