Bildung:Gemeindetag bemängelt Schulleiterwahlausschuss-Abschaffung

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Am Mittwoch hat die Landesregierung einem ersten Entwurf für ein neues Schulgesetz zugestimmt. Kritik an den geplanten Änderungen kommt vom Gemeindetag.

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Kiel (dpa/lno) - Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat die geplante Abschaffung des Schulleiterwahlausschusses bemängelt. Die vom Land geplante Abschaffung im neuen Schulgesetz bedeute ein Ende der Mitbestimmung der Schulträger und der Schulgemeinde und sei das völlig falsche Signal, sagte der Landesgeschäftsführer des Gemeindetags, Jörg Bülow, am Donnerstag in Kiel.

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte am Mittwochnachmittag dem von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) vorgelegten Entwurf für ein geändertes Schulgesetz zugestimmt. Dabei soll es für die Besetzung der Schulleitungen eine Neuerung geben: Die Beteiligung des Schulträgers sowie der Lehrkräfte, Eltern und gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler an der Auswahl der Schulleitung soll künftig in Form einer Stellungnahme stattfinden und nicht mehr abgestimmt werden. Dabei entspricht das anzuhörende Gremium dem Schulleiterwahlausschuss.

Der Landesgeschäftsführer des Gemeindetags sagte, die Schulen seien Einrichtungen der Schulträger und könnten nur gemeinsam von Land und Kommunen gestaltet werden. Das Vertrauen der Gemeinden in die Schulleitungen sei unverzichtbar, denn die Schulleitungen hätten Strahlkraft für den Schulstandort und seinen weisungsberechtigt gegenüber Beschäftigten der Schulträger, so Bülow.

Ministerin Prien sagte, dass Schulgesetz habe sich in den schwierigen Zeiten der Pandemie bewährt, es seien aber einige Anpassungen notwendig, damit die Schulen auch in Zukunft leistungsstark sein könnten. Der Gesetzesentwurf soll Ende März im Landtag in einer ersten Lesung beraten werden.

Ferner sieht der Gesetzesentwurf für das neue Schulgesetz Änderungen bei der Digitalisierung vor: So solle der Präsenzunterricht die Regel sein, erklärte Bildungsministerin Prien. Dennoch sollen den höheren Jahrgangsstufen mehr digitale Lehr- und Lernformen und auch bestimmte Formen von Hybridunterricht ermöglicht werden. Zudem könne die schulische Unterstützung bei einer längerfristigen Erkrankung im Hausunterricht auch digital erfolgen.

Auch sollen etwa Eltern inklusiv beschulter Kinder mit Förderbedarf gestärkt werden. Sie sollen laut Bildungsministerium ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Schul-, Kreis- und Landeselternbeirat wählen können. Zudem sollen Elternvertretungen Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur inklusiven Beschulung den zuständigen Stellen unterbreiten können.

Auch von der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion gab es Kritik an der Novelle des Schulgesetzes: „Aus dem Schulleiterwahlausschuss wird ein vom Schulträger für die Anhörung zu bildendes Gremium“, betonte der bildungspolitische Sprecher Martin Habersaat. Dies ist aus seiner Sicht keine gute Idee, da durch die Regelung die Schulleiterinnen und Schulleiter vom Bildungsministerium ausgewählt und eingesetzt werden. Dies sei eine Einschränkung der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten für die politischen Gremien der Schulträger und der Schulgemeinschaft.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-251484/3

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