Wegen Salmonellen:Dönerspieße müssen zurückgeholt werden

Wer Dönerspieße herstellt, muss die komplette Charge vom Markt nehmen, sobald bei Eigenkontrollen ein Salmonellenbefall festgestellt wird. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach entschieden. Er wies damit die Klage einer Firma aus Schwaben ab. Diese stellt tiefgefrorene Fleischspieße für den Einzelhandel her - etwa für Restaurantbesitzer. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihre Spieße vor dem Verzehr vollständig durchgegart werden müssten; so weise es auch das Etikett aus. Das Durchgaren töte Bakterien ab, damit bestehe keine Gefahr. Zudem liefere man nicht an Endverbraucher. Die Lebensmittelbehörden hingegen hatten argumentiert, dass der Betrieb grundsätzlich verpflichtet sei, mit Salmonellen befallene Produkte zurückzurufen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg der Firma noch recht gegeben. Doch die Richter in Ansbach verwiesen in ihrem Urteil nun auf eine EU-Verordnung. Diese verpflichte die Firma in jedem Fall, mit Salmonellen versetzte Chargen vom Markt zu nehmen. Die Frage sei damit gar nicht entscheidend, inwiefern die Dönerspieße durch das angebrachte Etikett sicher seien. Gegen das Urteil ist "wegen grundsätzlicher Bedeutung" noch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

© SZ vom 09.02.2019 / maxi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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