Verwaltungsgerichtshof:In der Öffentlichkeit ist Grillen wieder erlaubt

Fleisch und Würstchen dürfen auch auf öffentlichen Grillplätzen wieder auf den Rost: Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist wieder erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die Regelung am Dienstag in einem Normenkontroll-Eilverfahren vorläufig außer Vollzug - wegen Unverhältnismäßigkeit. Die Staatsregierung hatte das Grillen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Ansteckungen unabhängig von den anwesenden Personen generell untersagt. Von diesem Mittwoch an dürfen Grillfans wieder anschüren - unter Beachtung des Mindestabstands. Der Freistaat hatte mit Blick auf die gerade in Ballungszentren oft überfüllten Grillplätze argumentiert, dass die Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Gruppen oft nicht eingehalten werden könnten. Die Kammer sah dies unter Verweis auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz anders.

© SZ vom 02.09.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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