Verkaufsoffene Sonntage:Sonntagsöffnung nur noch eingeschränkt

Die Stadt Ansbach darf nicht mehr im gesamten Stadtgebiet zu verkaufsoffenen Sonntagen aufrufen, wenn in der Innenstadt ein Fest oder großer Markt stattfindet. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bestätigt. Die Gewerkschaft Verdi und die Katholischen Arbeitnehmerbewegung hatten gemeinsam gegen eine Verordnung der Stadt geklagt, in der räumlich unbeschränkte Sonntagsöffnungen erlaubt waren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits in einem Eilverfahren einen für den 8. April geplanten Verkaufstag verboten, den Ansbach anlässlich eines Street-Food-Marktes genehmigt hatte. Die Entscheidung ist nicht überraschend, hat doch das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Jahren bestimmt, dass Händler sonntags nur dann verkaufen dürfen, wenn es einen speziellen Anlass gibt und dass dieser Anlass nicht nur ein Vorwand sein darf, sondern nachweislich mehr Besucher anziehen muss als die offenen Geschäfte. Das Gericht verlangte außerdem, dass nur Läden in unmittelbarer Nähe öffnen dürfen. "Wer nicht hören will, muss fühlen," kommentierte Rita Wittmann von Verdi die aktuelle Entscheidung. Sie geht davon aus, dass nun auch Kommunen wie Fürth und Weißenburg ihre Verordnungen ändern.

© SZ vom 11.08.2018 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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