Urteil in Deggendorf:Abfindung für begrapschte Taxifahrerin

Weil sie einen Mann stehen ließ, der sie schon einmal begrapscht hatte, verlor eine Taxifahrerin aus Deggendorf ihren Job. In der Probezeit ist eine solche Kündigung zwar kaum angreifbar, doch das Arbeitsgericht Deggendorf stellte sich jetzt hinter die Frau. Sie bekommt eine Abfindung.

Von Wolfgang Wittl

Die Taxifahrerin, die ihren Job verloren hat, weil sie einen Grapscher kein zweites Mal mitnehmen wollte, hat sich gerichtlich eine Abfindung erstritten. Obwohl eine Kündigung in der Probezeit im Grunde kaum angreifbar ist, stellte sich das Arbeitsgericht Deggendorf auf die Seite der gekündigten Manuela K..

Demnach muss das Taxiunternehmen an seine ehemalige Mitarbeiterin fünf Monatsgehälter bezahlen. Wie Ks. Rechtsanwalt Herbert Kramer mitteilte, handele es sich bei dem Vergleich um "eine Art Entschädigung und Schadensersatz". Das Unternehmen kann dagegen noch bis 12. März Widerspruch einlegen.

Ks. Kündigung hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Taxifahrerin aus Deggendorf hatte Ende vergangenen Jahres einen offenbar angetrunkenen Mann einsteigen lassen, der sie am ganzen Körper zu begrapschen begann. Die 27-Jährige fuhr den Mann nach Hause und erstattete Anzeige.

Als sie denselben Mann wenige Tage später erneut mitnehmen sollte, weigerte sie sich und rief stattdessen einen Kollegen. K. Chefin sprach daraufhin die Kündigung aus, um ihre bislang unbescholtene Mitarbeiterin zu schützen, wie sie einer Zeitung sagte. K. fehle es an Härte, betrunkene Kunden gehörten zum Geschäft.

Die Empörung unter Kollegen, Polizisten und der Bevölkerung war groß, K. erfuhr eine Welle der Solidarität. Nun hat sie auch vom Gericht Rückhalt bekommen.

Hätte ihr Arbeitgeber die Kündigung ohne Begründung ausgesprochen, wäre diese wegen der Probezeit nicht anzufechten gewesen, sagt Rechtsanwalt Kramer. Seine Mandantin ist derweil auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

© SZ vom 06.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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