Urteil:Haft für Syrer wegen Planung eines Terrorakts

Weil er einen Terroranschlag plante, muss ein junger Syrer ins Gefängnis. Das Landgericht Bayreuth verurteilte den 19-Jährigen am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die - und das ist laut einem Gerichtssprecher eher außergewöhnlich - nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Die Kammer war der Überzeugung, dass der Angeklagte ein Gefährder war und ein Gefährder ist." Auch der Vorsitzende Richter Michael Eckstein sagte: "Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte ein Gefährder war und dies vor seiner Umgebung verschleiern konnte." Das Gericht sieht bei dem Mann Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ans Tageslicht gekommen waren die Terrorpläne des Mannes, der vor rund drei Jahren als Flüchtling nach Deutschland eingereist war, eher zufällig: Die Ermittler hatten den Syrer wegen anderer Straftaten im Visier. Als Polizisten im Sommer seine Wohnung in Pegnitz (Landkreis Bayreuth) durchsuchten, entdeckten sie Verdächtiges: Propagandamaterial der Terrormiliz Islamischer Staat, Videos von Hinrichtungen, Anleitungen zum Bombenbau und ein Video mit kinderpornografischem Inhalt. In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft München hieß es: "Spätestens Mitte Juni 2016 fasste der Angeschuldigte den Entschluss, in Deutschland oder Syrien einen Terroranschlag zu begehen, bei dem möglichst viele Menschen getötet werden sollten." Der 19-Jährige betonte bis zuletzt: "Ich bin kein Terrorist." Der Gerichtssprecher sagte über den Angeklagten: "Er hatte zwei Seiten." Die des Vorzeige-Asylbewerbers und eine dunkle Seite.

© SZ vom 22.02.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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