Umweltministerium:Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe auf einem Geflügelgroßbetrieb im Landkreis Schwandorf sollte dort mit der Keulung von etwa 50 000 Tieren begonnen werden. Der Fall ist laut Umweltministerium, das für das Veterinärwesen in Bayern zuständig ist, der vierte in diesem Winter in einem Hausgeflügelbestand in Bayern. Außerdem sind aktuell 23 Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln bestätigt. Angesichts der nach wie vor grassierenden, für die betroffenen Vögel meist tödlichen Infektionskrankheit hat das Umweltministerium bayernweit für Risikogebiete eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. So soll die Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen verhindert werden. Risikogebiete sind Sammelplätze durchziehender Wildvögel sowie ihre Rast- und Ruheplätze. Risikogebiete werden von den Landratsämtern festgelegt. Die Vogelgrippe breitet sich seit Herbst 2020 aus, eine Ansteckung von Menschen über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Das Umweltministerium warnt dennoch davor, Kadaver von Wildvögeln anfassen.

© SZ vom 05.03.2021 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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