Traunstein:Milde Strafen für Schleuser

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Nach einer Unglücksfahrt mit 13 Toten und zwei Vermissten müssen sich drei Angeklagte verantworten. Das Landgericht bleibt im Strafmaß weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Von Theresa Krinninger, Traunstein

Einer der Anklagten verließ am Freitag das Gericht mit einem Lächeln im Gesicht - er war mit zwei Jahren auf Bewährung davongekommen. Seine beiden Mitangeklagten mussten sich wieder ihre Handschellen anlegen lassen. Auch sie wirkten erleichtert, obwohl sie vom Landgericht Traunstein gerade zu zweieinhalb und vier Jahren Haft verurteilt wurden. Die Staatsanwältin hatte für sie wesentlich höhere Haftstrafen gefordert.

Die Aufarbeitung der Schreckensnacht vom 20. September 2015 hat damit ihren Abschluss gefunden. Mindestens 13 Flüchtlinge waren vor zwei Jahren auf der Fahrt vom türkischen Izmir nach Lesbos im Mittelmeer ertrunken. Ein 109 Meter langer türkischer Frachter hatte ihr völlig überfülltes Schlauchboot gerammt, eingeklemmt und vier Stunden vor sich her geschoben. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren mindestens 46 Menschen an Bord. Unter den Opfern waren fünf Kinder. Ein siebenjähriges Mädchen und ein elfjähriger Bub werden vermisst. Weil einer der Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2016 in einer Asylunterkunft in Burghausen lebte, fand der Prozess in Traunstein statt.

Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs sagte, der 27-jährige Hauptangeklagte sei kein großes Licht im Schleusersystem von Izmir gewesen, sondern selbst als mittelloser Flüchtling aus einer Enklave im syrischen Aleppo nach Izmir gekommen, um von dort nach Europa zu gelangen. In Izmir nahm er die Gelegenheit wahr, Menschen - darunter auch Familienmitglieder - zu schleusen. Alle drei Angeklagten stammen aus dem selben Flüchtlingslager im syrischen Aleppo, wo sie unter prekären Umständen lebten.

Die Flüchtlinge, die der Hauptangeklagte vermittelt hatte, überlebten das Unglück. Weil das Boot allerdings nicht seine einzige Schleusung war, musste er sich wegen gewerbs- und bandenmäßiger Schleusung verantworten. Sechs Fälle hatte die Staatsanwaltschaft dokumentiert, dabei sollen mindestens 250 Menschen nach Europa gelangt sein. Dafür muss er nun für vier Jahre in Haft.

Der inzwischen 24 Jahre alte Bootsführer musste sich für den Tod der 13 Flüchtlinge verantworten, weil er das unbeleuchtete Boot durch die Meerenge gesteuert hatte. Ihn verurteilte das Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Seinen Anwalt ließ der Mann erklären, er sei mit Waffengewalt ans Steuer gezwungen worden. Doch von den Zeugen, die ebenso wie die Angeklagten überwiegend aus der Enklave bei Aleppo stammen, wollte sich keiner mehr daran erinnern. Üblicherweise lassen Schleuser Flüchtlinge selbst steuern, vorwiegend solche, die den Tarif von tausend Dollar oder mehr für die Überfahrt nicht zahlen können.

Der dritte Angeklagte, ebenfalls aus Syrien, bekam die mildeste Strafe. Er lebte zum Zeitpunkt des Unglücks mit seiner Familie schon in Berlin. Von dort aus hat er die Gebühren für die Überfahrt verwaltet, auch jene für das Unglücksboot. Die Schleuser bekamen das Geld erst, wenn die Flüchtlinge am Etappenziel angekommen waren und per Mobiltelefon einen Code übermittelten. Der 34-Jährige wurde in Berlin wegen seiner Tätigkeit als illegaler Treuhänder oder sogenannter Hawaladar schon zuvor einmal verurteilt. Unter Einbeziehung dieser Strafe wurden daraus nun insgesamt zwei Jahre auf Bewährung. Er sei, "ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen, im Hintergrund mit hoher krimineller Energie tätig" gewesen, sagte der Richter.

Der Fall wurde seit Ende Juni am Schwurgericht in Traunstein verhandelt. Das deutsche Aufenthaltsgesetz stellt die Einschleusung von Ausländern in die EU unter Strafe, auch wenn sie an den EU-Außengrenzen stattfindet. Insgesamt hatten 29 Zeugen ausgesagt und teils schreckliche Details des Unglücks berichtet. Die Staatsanwältin Jennifer Pöschl hatte doppelt bis dreimal so hohe Strafen verlangt. Sie will nun Rechtsmittel prüfen.

© SZ vom 12.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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