Traunstein:Haftstrafe für 81-Jährigen

Für die tödlichen Stiche auf seine Lebensgefährtin muss ein 81 Jahre alter Mann vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Traunsteiner Schwurgericht verurteilte den Rentner am Donnerstag nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will in Revision gehen. Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer vom Vorwurf des Totschlags abgerückt und hatte sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung verlangte zwei Jahre Gefängnis zur Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall.

© SZ vom 04.08.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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