Straßensanierung:Landkreise könnten haften müssen

Von Stephan Handel, München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erwägt eine Änderung seiner Rechtssprechung, die Haftung bei Bau und Sanierung von Kreisstraßen betreffend - mit möglicherweise fatalen Folgen für alle bayerischen Landkreise. Anlass dafür ist die Klage einer Hausbesitzerin aus dem Landkreis Erding, die durch eine solche Sanierung ihr Anwesen beschädigt sieht. Sie klagte gegen den Landkreis und gegen den Freistaat, weil das staatliche Bauamt Freising die Maßnahme geplant und durchgeführt hatte: Die Landkreise haben solche Aufgaben an die staatlichen Bauämter übertragen, weil sie sich dadurch etwa ein eigenes Tiefbauamt sparen können. Sollten Betroffene einer solchen Baumaßnahme einen so genannten Folgenbeseitigungsanspruch geltend machen, so waren dafür laut einem Urteil des VGH aus dem Jahr 1966 die Bauämter zu verklagen. Daran jedoch, so sagte Richterin Claudia Frieser, "kann man nicht mehr festhalten". Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass für die Frage der Haftung der Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung maßgeblich sei - und dann liege die "Straßenbaulast" wieder bei den Landratsämtern. Für diese stellt sich nun die Frage, wie sie denn haften sollen, wenn sie auf die eigentliche Baumaßnahme nach dem bisherigen Procedere kaum Einfluss haben - oder wie eine Vertreterin des Landkreises Erding in der Verhandlung sagte: "Ich hab nichts zu sagen, aber soll haften - dann mach ich's ja besser gleich selber." Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet werden.

© SZ vom 31.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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