Straßburg:Sekte unterliegt vor Gericht

Zwangsunterbringung der Zwölf-Stämme-Kinder war zulässig

Der teilweise Entzug des Sorgerechts für Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" in Bayern war laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zulässig. Die Zwangsunterbringung in Heimen oder Pflegefamilien habe nicht gegen die Menschenrechte der Eltern verstoßen, urteilte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Die Behörden hatten eingegriffen, weil in der Glaubensgemeinschaft Kinder gezüchtigt worden sein sollen. Die Gruppe beruft sich auf die Bibel und sieht Rutenschläge als angemessene Strafe für Kinder bis etwa 14 Jahre an. Vier betroffene Familien hatten gegen Deutschland geklagt, sie sahen durch den teilweisen Entzug des Sorgerechts ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die Richter stellten sich aber hinter die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte: Das Risiko einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern könne es rechtfertigen, die Kinder in Obhut zu nehmen. Die Gerichte hätten fair zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohl der Kinder abgewogen.

2013 holte die Polizei 40 Kinder aus den Gemeinschaften im schwäbischen Gut Klosterzimmern und im fränkischen Wörnitz. Zuvor hatte ein Journalist heimlich gefilmte Aufnahmen ans Jugendamt geschickt, die nach Angaben des Menschenrechtsgerichts zeigen, wie Kinder geprügelt werden. Frühere Mitglieder der Gemeinschaft bestätigten die Vorwürfe vor Gericht. Die "Zwölf Stämme" kritisierten, dass die Gemeinschaft in Deutschland verfolgt werde. Die Sekte zog deswegen nach Tschechien um.

© SZ vom 23.03.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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