Stille Feiertage:Was an Karfreitag und Ostern verboten ist - und was nicht

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Tanzen gehen? An den stillen Feiertagen ist das verboten. (Foto: Johannes Eisele/dpa)

Bayern und Baden-Württemberg nehmen die "stillen Feiertage" besonders streng - aber auch in Berlin gibt es ein Tanzverbot. Auch manche Filme dürfen nicht gezeigt werden.

Von Elisa Britzelmeier

Wer danach sucht, wo man an den Feiertagen in München so hingehen kann, wird wohl schneller bei Gottesdiensten landen als im Club. Denn Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind in Bayern als "stille Feiertage" besonders geschützt - und damit gilt das viel diskutierte Tanzverbot. Genauer gesagt: Nur Veranstaltungen mit "ernstem Charakter" sind erlaubt. Und weiter heißt es im bayerischen Feiertagsgesetz: "Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten."

Für jedes Bundesland gelten andere Regeln. In Bayern, wo man es mit den stillen Feiertagen besonders streng nimmt, beginnt der angeordnete Schutz am Karfreitag um Mitternacht. Wer tanzen gehen will, muss bis Ostersonntag warten. Schon seit Jahren halten das viele für nicht mehr zeitgemäß in einer säkularen und nicht mehr rein christlich geprägten Gesellschaft.

Zwischen vier und 21 Uhr darf auch in Berlin nicht getanzt werden - theoretisch

Auch wenn auf das vermeintlich rückständige Bayern besonders gern geschimpft wird - ein Tanzverbot gibt es am Karfreitag in allen Bundesländern; auch in Berlin. Zwischen vier Uhr morgens und 21 Uhr abends darf nicht gefeiert werden. Nur dass das dort nicht so streng genommen wird.

In Baden-Württemberg, das mit die schärfsten Regeln in Deutschland hatte, lockerte die Grün-Rote Landesregierung Ende 2015 das Tanzverbot. Zuvor durfte auch am Ostermontag nicht getanzt werden, noch jetzt beginnt das Tanzverbot schon am Gründonnerstag um 18 Uhr.

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In Bayern gibt es neun "stille Tage", neben Karfreitag und Karsamstag sind es der Gründonnerstag, Aschermittwoch, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Heiligabend. Eine Lockerung der Verordnung gab es 2013: Seitdem darf bis 2 Uhr reingefeiert werden - an allen stillen Tagen außer Karfreitag und Karsamstag.

Ist "Heidi" nun verboten?

Doch nicht nur Feiern ist verboten - auch bestimmte Filme. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat im Januar eine Liste von Kinofilmen herausgegeben, die zwischen 1980 und 2015 keine Freigabe für die stillen Feiertage erhielten. Ein Verbot bestimmter Filme findet sich sogar im ein oder anderen Feiertagsgesetz, in NRW etwa, wo es bis zum Karsamstag um 6 Uhr zumindest offiziell verboten ist, Filme zu zeigen, die nicht vom Kultusministerium anerkannt sind.

Etwas merkwürdig mutet die Mischung an, aus der sich die Liste der FSK zusammensetzt. Darauf finden sich auch Kinderfilme wie "Mary Poppins", "Heidi in den Bergen" und "Lotta zieht um". Daneben: Titel wie "Horrorsex im Nachtexpress" (FSK 18), aber auch Klamauk wie "Louis, der Schürzenjäger" (mit Louis de Funès) und "Didi und die Rache der Enterbten" (mit Didi Hallervorden).

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Dass das Filmverbot durchaus ernst zu nehmen ist, zeigt der Fall von Martin Budich: Der Agnostiker zeigte mehrere Jahre in Folge den Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian", auch einer der verbotenen Filme. 2014 verhängte die Stadt Bochum ein Bußgeld von 300 Euro, am Ende musste Budich 100 Euro zahlen.

Nicht mal mehr Filme schauen darf man also, wenn es mit dem Partymachen schon nichts ist? Um die Aufregung etwas zu mildern - der Hashtag #Tanzverbot wird schon wieder die Timelines hoch und runter gespült - muss auf die Erläuterungen der FSK hingewiesen werden. Darin heißt es, man übernehme keine Gewähr dafür, dass alle Angaben auf der Liste korrekt sind. Gerade bei älteren Filmen könne es Fehler geben, digital erfasst würden die Daten erst seit dem Jahr 2003. Als Fehler-Beispiele werden genannt: "Lotta zieht um", "Mary Poppins" und "Die Feuerzangenbowle". Womöglich gilt das auch für "Heidi". Bei der FSK war am Karfreitag niemand zu erreichen. Wahrscheinlich feiertagsbedingt.

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