Finanzen:Füracker: Haushalt verstößt nicht gegen die Verfassung

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Bayerns Finanzminister Albert Füracker gibt eine Regierungserklärung ab. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)

Nach dem Karlsruher Urteil gegen die Schuldenpolitik des Bundes machen Vorwürfe zu Bayerns Finanzen die Runde. Minister Füracker weist dies kategorisch von sich und hat ein gutes Gegenargument.

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München (dpa/lby) - Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat erneut jegliche Vorwürfe über einen verfassungswidrigen Haushalt kategorisch zurückgewiesen. „Wir haben im Vollzug des Haushalts 2022 nicht gegen die Verfassung verstoßen. Definitiv nicht“, sagte der CSU-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München.

Beim Entwurf des Haushaltsgesetzes für den Jahreshaushalt 2022 habe auch der Freistaat im Herbst 2021 zur Bewältigung der Covid-Situation wie alle Länder überlegt, wie konjunkturstabilisierende Investitionen aus Covid-Mitteln bezahlt werden könnten. Dies sei letztlich durch den Haushaltsgesetzgeber auch genehmigt worden, als Vorsorge, sollte die weitere Entwicklung dramatisch werden. „Im Vollzug haben wir aber keine Schulden für Investition oder konjunkturstabilisierende Maßnahmen gemacht. Und wenn man keine Schulden macht, dann kann man diese auch nicht für andere Zwecke verwenden.“

So seien die Steuereinnahmen im Jahr 2022 anders als zunächst befürchtet „ganz ordentlich“ gewesen. „So haben wir alles aus ganz normalen Haushaltsmitteln bezahlt ohne die vorliegende Kreditermächtigung zu nutzen und wir haben auch keine Kreditermächtigung aus Vorjahren umgewidmet“, sagte Füracker. Daher treffe dieser Vorwurf, den man auf Bundesebene Finanzminister Christian Lindner (FDP) mache, auf Bayern gerade nicht zu.

In dem Kontext erinnerte Füracker auch daran, dass er während der Pandemie die vom Landtag bewilligten Kreditermächtigungen in Höhe von 20 Milliarden Euro nie ausgeschöpft habe: „Wir haben letztlich 10,2 Milliarden Schulden gemacht und die anderen 9,8 Milliarden eben nicht.“ Rechtlich wäre es möglich gewesen, die Ermächtigungen vollends auszuschöpfen. Hätten wir es aber wie Lindner gemacht, dann hätten wir das nicht verwendete Geld anderweitig zum Beispiel in einem Fond „geparkt“.“

Insbesondere aus der SPD war in den vergangenen Tagen als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen die Schuldenpläne der Ampel-Regierung wiederholt der Vorwurf gekommen, Bayerns Haushalt von 2022 sei verfassungswidrig, da es hier wie beim Bund einen Verstoß gegen die Schuldenbremse gebe.

© dpa-infocom, dpa:231129-99-120212/2

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