Ein 52-Jähriger, der den Cousin seiner Ex-Frau getötet hat, soll wegen Totschlags acht Jahre in Haft. Im Schweinfurter Prozess gegen den Mann entschied das Landgericht am Mittwoch zudem, dass er zum Ende seiner Gefängnisstrafe während der Haftzeit zwei Jahre in einer Entzugsanstalt untergebracht wird. Damit stellte sich das Gericht gegen den Staatsanwalt, der einen Entzug nicht mehr für sinnvoll erachtet hatte; der nun verurteilte Alkoholiker habe zuvor schon zu viele Versuche abgebrochen. Der Anklagevertreter hatte für den 52-Jährigen neun Jahre Haft gefordert.
Schweinfurt:Acht Jahre Haft nach tödlichem Familienstreit
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