In der juristischen Auseinandersetzung um eine geplante NPD-Veranstaltung im Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasium hat die rechtsextreme Partei eine Niederlage erlitten.
Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg könne die Stadt Landshut nicht verpflichtet werden, der NPD die Schulmensa für den Kongress zu überlassen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Überlassung der Schulmensa an die NPD sei mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung nicht vereinbar.
Das Kultusministerium begrüßte den Richterspruch. Mit seiner Entscheidung habe das Gericht die Schule als einen "sensiblen Ort" wahrgenommen, an dem junge Menschen Demokratie und Toleranz erlernen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Die bayerische NPD-Jugend will am 7. Januar oder an einem der folgenden Samstage eine Landesversammlung in dem Gymnasium abhalten.