Schottdorf-Prozess:Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft geht gegen den Freispruch für den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und dessen Ex-Frau vor. Gegen das Urteil sei am Dienstag Revision eingelegt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Landgericht Augsburg hatte Schottdorf und dessen frühere Ehefrau in der vergangenen Woche vom Vorwurf des Abrechnungsbetruges freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg führt seit Jahrzehnten Betrugsermittlungen gegen den Laborarzt und ist damit wiederholt gescheitert. In dem jüngsten Prozess hatte die Staatsanwältin für beide Angeklagte jeweils viereinhalb Jahre Haft verlangt. Bernd Schottdorf war im Jahr 2000 in einem ähnlichen Prozess bereits freigesprochen worden. Auch damals hatte die Staatsanwaltschaft den Bundesgerichtshof angerufen, jedoch kurz vor dem Verfahren in Karlsruhe die Revision zurückgezogen. In dem neuen Prozess war Schottdorf vorgeworfen worden, durch die Einrichtung von mehreren scheinselbständigen Medizinlaboren 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert zu haben. Die Richter sahen dafür allerdings keinerlei Beweise.

© SZ vom 20.01.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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