S-Bahn-Unfall am Frankenstadion:Anklage nach Gleis-Schubser

Lesezeit: 1 min

Zwei 17-Jährige sollen die beiden 16-Jährigen gestoßen haben

Mehr als 150 Zeugen hat die Polizei vernommen, seit im Januar zwei 16-jährige Jugendliche am S-Bahnhof Frankenstadion von einem Zug überfahren wurden und starben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen zwei 17-jährige Tatverdächtige erhoben - wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar, sagt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke.

Die 17-Jährigen aus dem Landkreis Fürth werden verdächtigt, die beiden 16-Jährigen ins Gleis geschubst zu haben. Sie sitzen seit Januar in Untersuchungshaft. Damals ging die Staatsanwaltschaft noch von Vorsatz aus und warf ihnen zweifachen Totschlag vor. Letztlich sei durch die Ermittlungen aber nicht bestätigt worden, dass die Tatverdächtigen beim Schubsen mit einem herannahenden Zug rechneten, erläutert Gabriels-Gorsolke. Die nächste S-Bahn war erst gut zehn Minuten später erwartet worden.

Die beiden 16-jährigen Opfer stammen aus Heroldsbach im Landkreis Forchheim. Sie waren in jener Samstagnacht auf den 26. Januar auf dem Heimweg, als sie mit etwa 150 weiteren Jugendlichen auf dem Bahnsteig standen und auf die S-Bahn warteten. Wie die meisten anderen hatten sie in einer nahegelegenen Diskothek gefeiert, mussten aber um Mitternacht gehen, weil sie noch nicht volljährig waren.

Laut Staatsanwaltschaft war es auf dem Bahnsteig "aus nichtigem Anlass" zu einer tumultartigen körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Die beiden Tatverdächtigen sollen einen Jugendlichen geschubst haben. Wegen des Gedränges auf dem Bahnsteig seien durch diesen Stoß gleich drei Jugendliche ins Gleisbett gestürzt. Einer von ihnen konnte sich noch retten, die beiden anderen wurden von einem Zug getötet. Die Jugendkammer des Landgerichts hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt. Sie bleiben wegen der Schwere der Vorwürfe, und weil die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr sieht, weiter in Untersuchungshaft.

© SZ vom 24.07.2019 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: