Oberbayern:26-Jährige aus Wohnung in Rosenheim befreit

  • Polizisten haben in einer heruntergekommenen Wohnung in Rosenheim eine verwahrloste junge Frau gefunden.
  • Die 26-Jährige war dort möglicherweise über Jahre hinweg eingesperrt.
  • Die Frau wurde entdeckt, weil die Wohnung in der sie eingesperrt war, zwangsgeräumt werden sollte.

Bei der geplanten Zwangsräumung einer Wohnung in Rosenheim hat sich eine 54-Jährige im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt und hat sich schwer verletzt. In der heruntergekommenen Wohnung der Frau entdeckte die Polizei zudem eine körperlich stark verwahrloste 26-Jährige, die dort möglicherweise über Jahre hinweg eingesperrt war. Dabei handele es sich nach ersten Erkenntnissen um die geistig behinderte 26 Jahre alte Tochter der Wohnungsbesitzerin, sagte ein Sprecher der Polizei.

Beide Frauen seien derzeit nicht ansprechbar. Die 54-Jährige sei zur Behandlung in eine Krankenhaus gebracht worden, die befreite Frau in eine psychiatrische Fachklinik.

Wo die 26-Jährige eingesperrt war

Am Vormittag hätte die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden sollen. Als sich die 54-Jährige aus dem zweiten Stock hinabstürzte, wurde die Polizei alarmiert. Die Beamten hätten eine "völlig verwahrloste, heruntergekommene Wohnung" vorgefunden. Die Tür zu einem Zimmer in der Wohnung sei abgeschlossen gewesen, so dass die Beamten sie eintreten mussten. Dahinter entdeckten sie die "ebenso völlig verwahrloste" 26-Jährige, wie der Sprecher sagte.

Wie lange die junge Frau in der Wohnung festgehalten wurde und ob sie ständig in ein und demselben Raum eingesperrt war, konnten zunächst weder Staatsanwaltschaft und Polizei einschätzen. "Möglicherweise mehrere Jahre", sagte ein Polizeisprecher. Das müsse aber noch genauso geklärt werden, wie die Frage, ob sich die 26-Jährige zwischenzeitlich frei in der Wohnung habe bewegen können. Bei den Behörden waren nach Angaben des Sprechers beide Frauen als Bewohner der Wohnung gemeldet.

Vor Ort ermitteln nun Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Nachbarn sollen befragt und die genauen Verwandschaftsverhältnisse geklärt werden.

© SZ.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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