Regensburg:Staatsanwaltschaft teilt Sorge der Befangenheit

Die Regensburger Staatsanwaltschaft teilt offenbar die Besorgnis, dass Richterin Elke Escher im Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) befangen sein könnte. In einer Stellungnahme habe man dem Gericht mitgeteilt, "dass es aus unserer Sicht richtig war, dass sie sich selbst angezeigt hat", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Nach der Anklage gegen Rieger hatte Escher erklärt, dass sie den Politiker aus Studienzeiten kennt und mehrfach an Feiern teilgenommen hat, die Rieger veranstaltete. Deshalb hat sie eine sogenannte Selbstanzeige wegen Besorgnis der Befangenheit gemacht. Ein Richter kann dies tun, wenn für Außenstehende der Eindruck einer eingeschränkten Neutralität entstehen und das Verhältnis etwa zu einem Angeklagten "seine Ablehnung rechtfertigen könnte", wie es in der Strafprozessordnung heißt. Über Eschers Selbstanzeige müssen nun andere Richter des Landgerichts Regensburg befinden. Danach erst kann das Gericht entscheiden, ob es die Anklage gegen Rieger zulässt. Dem 60-Jährigen werden Verstöße gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und die Erpressung eines Bauunternehmers vorgeworfen.

© SZ vom 10.01.2020 / GLA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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