Regensburg:Neue Vorwürfe in Korruptionsaffäre

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Wolbergs soll Tretzel Zuschlag für zweites Grundstück zugesagt haben

Am Montag hat der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister erneut seine Unschuld beteuert, nun gibt es die nächsten Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs (SPD) und Bauunternehmer Volker Tretzel. Der soll den OB bestochen haben, um den Zuschlag für das Grundstück auf dem Nibelungenareal zu bekommen. Nach SZ-Informationen steht inzwischen ein zweites Tretzel-Grundstück im Fokus der Staatsanwaltschaft: das Baugebiet am Roten-Brach-Weg im Stadtwesten. In einem abgehörten Telefonat soll Wolbergs dem Unternehmer Ende 2016 zugesichert haben, sich dafür einzusetzen, dass dessen Firma dort eine Wohnungsbaugenehmigung für Flächen bekommt, die zunächst Gewerbeflächen waren. Im Zusammenhang mit dem Baugebiet am Roten-Brach-Weg soll Tretzel dem OB 200 000 Euro in Aussicht gestellt haben. Er kriege damit die Summe, die ihm fehle, soll Tretzel am Telefon zu Wolbergs gesagt haben.

Möglicherweise steht diese Aussage im Zusammenhang mit dem Privatkredit über 228 000 Euro, den Wolbergs 2015 aufnahm und als Darlehen an den SPD-Ortsverein Stadtsüden weitergab, dessen Vorsitzender er ist. Im SZ-Gespräch hatte der OB im vergangenen Juni versichert, dass sein Ortsverein nicht auf den Schulden sitzen bleibe, weil er weiter Spenden sammeln wolle, um den Kredit zu tilgen. Weil sich der OB den Kredit nicht von seiner Partei genehmigen ließ, informierte der SPD-Landesschatzmeister die Justiz und brachte die Korruptionsaffäre erst ins Rollen.

Auf Nachfrage äußerten sich Tretzels Anwälte zunächst nicht. Wolbergs' Verteidiger teilt mit, dass die Bebauung der Flächen am Roten-Brach-Weg vom Stadtrat beschlossen worden sei, bevor die Ermittlungen gegen den OB begannen und Telefonate abgehört wurden. Die Staatsanwaltschaft stelle "den wahren Sachverhalt wieder einmal auf den Kopf". Tatsächlich leitete die Stadt das Verfahren zur Umwandlung der Gewerbeflächen am Roten-Brach-Weg bereits Anfang 2016 ein, vor Beginn der Ermittlungen. Allerdings war das Verfahren noch nicht abgeschlossen, als die Telefonate abgehört wurden.

© SZ vom 16.03.2017 / gla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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