Prozess um Schadenersatz:Urteil gegen Greipl Ende des Jahres

Nach zwei Verhandlungstagen vor dem Regensburger Verwaltungsgericht wartet Egon Greipl, früher Leiter des Landesamts für Denkmalpflege (BLfD), nun auf ein Urteil. Der Freistaat hat Greipl auf rund 730 000 Euro Schadenersatz verklagt, weil dieser in seiner Zeit als BLfD-Chef externe Fachkräfte über Werkverträge beschäftigt hatte. Obwohl eine dieser Personen im Mai 2010 erfolgreich gegen diese Form der Beschäftigung geklagt hatte, stellte das BLfD weitere rund 90 Werkverträge aus - mit der Folge, dass der Freistaat dafür Sozialabgaben nachzahlen musste. Diese Abgaben wollte der Ex-Generalkonservator Greipl offenbar einsparen, indem er Fachkräfte als Freiberufler beschäftigte statt als Angestellte. Zum Teil waren offenbar mehrere befristete Werkverträge nacheinander ausgestellt worden. Dass der Freistaat jene 730 000 Euro an nachträglich bezahlten Sozialabgaben von Greipl zurückfordert, sei nicht nachvollziehbar, sagte dessen Anwalt Markus Kuner am Rande der Gerichtsverfahrens. Es sei "keine Pflichtverletzung erkennbar", denn Greipl habe sich fachanwaltlich beraten lassen, als er die Werkverträge ausstellte. Greipl selbst erschien nicht vor Gericht. "Aus gesundheitlichen Gründen", wie sein Anwalt sagte. Obwohl das Verfahren gegen Greipl zunächst ausgesetzt ist, dürfte mit einem Urteil frühestens gegen Ende des Jahres zu rechnen sein. Der Hintergrund ist, dass die Vertreter des Freistaats zum Ende der Verhandlung noch umfangreiche Dokumente einreichten, die sowohl das Verwaltungsgericht als auch Greipl-Verteidiger Markus Kuner zunächst prüfen müssen. Bis zum 13. November kann Kuner dazu Stellung nehmen. Erst danach wird das Gericht eine Entscheidung treffen.

© SZ vom 25.10.2018 / gla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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