Geiselnehmer-Prozess:Staatsanwalt fordert Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger

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Der Mann soll zwei junge Frauen entführt, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht haben, nun steht er in Nürnberg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält den vorbestraften Sexualverbrecher für eine Gefahr für die Allgemeinheit, ein Gutachter attestiert dem Nürnberger ein sehr hohes Rückfallrisiko.

Im Nürnberger Geiselnehmer-Prozess hat die Staatsanwaltschaft am Freitag für den Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert. Da der 49-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, müsse dieser nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung genommen werden, verlangte der Anklagevertreter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Ein vorbestrafter Sexualverbrecher soll im Oktober 2010 binnen sechs Tagen zwei junge Frauen in seine Gewalt gebracht und sie stundenlang festgehalten haben, nun steht er in Nürnberg vor Gericht. (Foto: dpa)

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, im Oktober 2010 im Abstand von sechs Tagen eine heute 21- und eine 23-jährige Frau in Nürnberg und Neumarkt mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole in seine Gewalt gebracht, gefesselt, mit einem Gürtel geschlagen und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die 23-Jährige verschleppte er bis nach Glücksburg an die Ostsee, wo sie einen Asthma-Anfall vortäuschte und gerettet wurde. Der 49-Jährige wurde wenig später in Gotha gefasst.

In seinem Plädoyer sprach Staatsanwalt Bernd Zuber von einer erniedrigenden Vorgehensweise. Der Mann habe sich an der Todesangst seiner Opfer ergötzt und sie menschenverachtend und sadistisch gequält, um sich sexuell zu befriedigen. Er sei für die Allgemeinheit extrem gefährlich und unter bestimmten Voraussetzungen in der Lage, Frauen zu jagen. Auch ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Nürnberger ein sehr hohes Rückfallrisiko und eine sexuell-sadistische Störung attestiert.

Die Höchststrafe von 15 Jahren beantragte der Staatsanwalt nicht, weil der Angeklagte mit seinem Geständnis den noch heute schwer traumatisierten Frauen eine Aussage ersparte. Sie mussten sich vor Gericht lediglich zu den Folgen der Tat äußern.

"Ich bin heilfroh, dass ich noch lebe", hatte das 23-jährige Opfer am Mittwoch vor Gericht erklärt. "Es waren die härtesten 22 Stunden meines Lebens." Sie berichtete von schweren Migräneattacken, die sie seit der Tat quälen und von Albträumen. Einen erholsamen Schlaf habe sie seit dem Vorfall nicht mehr gehabt. Ihre völlige Erschöpfung verhindere bis heute, dass sie arbeiten könne. "Ich bin immer noch am Kämpfen."

Auch das andere Vergewaltigungsopfer ist seit der Tat schwer traumatisiert. Die 21-Jährige hatte ihre Aussage in der vergangenen Woche unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit hinter sich gebracht. Sie nimmt - anders als die Krankenschwester - nicht persönlich an dem Verfahren teil. Ihre Anwältinnen schlossen sich als Vertreterinnen der Nebenklage am Freitag den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung verzichtete auf einen eigenen Antrag. In rechtlicher Hinsicht habe der Staatsanwalt alles gesagt. Am Geschehenen gebe es keine Zweifel, erklärte Anwalt Jochen Horn.

Gefühle zeigte der Angeklagte erst am Ende der Plädoyers. Mit stockender Stimme erklärte der Mann: "Es tut mir unendlich leid, die Folgen für die Frauen und die Familie. Eine Entschuldigung ist in solchen Dingen nicht geboten. Was soll man da entschuldigen." Das Urteil soll am 17. Februar fallen.

Günstige Sozialprognose

Für Aufsehen hatte der Fall gesorgt, da der Mann bereits zweimal wegen Sexualdelikten verurteilt worden war. Nach der zweiten Haft war er in die Psychiatrie eingewiesen worden. Zwölf Monate vor der letzten Tat durfte er sie verlassen - unter der Auflage, dass er regelmäßig einen Therapeuten aufsucht. Drei Gutachter, so erklärt es die Nürnberger Staatsanwaltschaft nach der Festnahme, hatten ihm eine "günstige Sozialprognose" gestellt.

Seit seiner Freilassung im Oktober 2009 stand der Angeklagte deswegen nur noch unter Führungsaufsicht. Zuletzt hatte er in Fürth gelebt. Sein Therapeut sagte am Mittwoch vor Gericht, der 49-Jährige habe im Sommer 2010 den Kontakt zu ihm und zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen. Da er aufgrund seiner Vorgeschichte als sehr gefährlich galt, habe die Staatsanwaltschaft im Oktober seine erneute Einweisung in die Klinik beantragt. Einen Tag bevor der Mann erneut zugeschlagen hatte.

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