Oberpfalz:Verdacht auf Geflügelpest - 12 900 Tiere getötet

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Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks stehen vor dem Geflügelhof in Roding. (Foto: dpa)
  • Der Verdacht auf Geflügelpest in einem Betrieb in Roding im Landkreis Cham scheint sich zu bestätigen.
  • Es handelt sich offenbar nicht um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1.
  • Fast 13 000 Legehennen, Enten, Gänse und Puten müssen getötet werden.

Sperrgebiet rund um den betroffenen Hof

In einem Geflügelbetrieb in Roding im Landkreis Cham ist aller Wahrscheinlichkeit nach die Geflügelpest ausgebrochen. Am frühen Sonntagmorgen sei damit begonnen worden, 12 900 Tiere vorsorglich zu töten, sagte ein Sprecher des Landratsamts Cham und bestätigte einen Bericht der Onlineausgabe der Mittelbayerischen Zeitung. Es handle sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Auch am Montag sollte die Keulung noch weitergehen, weil die beauftragten Spezialisten mit der Tötung der Tiere am Sonntag nicht fertig wurden.

Bis auf die Fachleute, die Schutzanzüge tragen, durfte zunächst niemand den Hof betreten. Die Feuerwehr habe den Hof in rund 50 Metern Umkreis abgesperrt, sagte der Sprecher. Auf ein weiter reichendes Sperrgebiet wurde aber zunächst verzichtet.

Der Verdacht auf Geflügelpest - oder Vogelgrippe - hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Der Sprecher des Landratsamts sagte am Sonntagabend, dass der Erreger H5N2 gefunden worden sei. Es sei aber noch nicht klar, ob dieser in einer für Tiere niedrig- oder hochpathogenen Variante vorliege. Nur, wenn es sich um eine hochpathogene Variante handele, habe sich der Verdacht auf Geflügelpest oder Vogelgrippe bestätigt - dann werde ein Sperrbezirk ausgewiesen. Die Pathogenität soll in den nächsten Tagen feststehen. Zunächst bleibe nur der betroffene Hof abgeriegelt.

Es handelt sich demnach nicht um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1. Der festgestellte Erreger H5N2 spiele "keine wesentliche Rolle" für den Menschen, sagte der Sprecher.

Landratsamt richtet Bürgertelefon ein

Der Gesundheitsbehörde am Landratsamt Cham zufolge ist die Bevölkerung durch die Geflügelpest "generell nicht gefährdet". Das gelte auch für den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern. Das Landratsamt hat unter der Telefonnummer +49 9971 78450 ein Bürgertelefon zu gesundheitlichen Fragen eingerichtet.

Laborergebnisse einer Routinekontrolle hatten nach Angaben des Sprechers erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere mit dem Erreger geliefert. Weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, bestätigten zunächst einen Verdacht.

Tiere oder tierische Produkte wurden auf dem Hof isoliert, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Das Landratsamt bittet alle, den Bereich des Betriebs zu meiden, um die Bekämpfungsmaßnahmen nicht zu behindern. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden.

Wo der Vogelgrippe-Virus zuletzt ausgebrochen ist

Das Vogelgrippe-Virus kommt ursprünglich aus Asien, ist aber seit langem auch in Europa bekannt. Erst Anfang dieses Jahres galt in Mecklenburg-Vorpommern Stallpflicht, nachdem im November 2014 in einem Putenbetrieb einer der Erreger nachgewiesen worden war. Ähnliche Fälle gab es in anderen Bundesländern sowie im Ausland, etwa in Großbritannien und den Niederlanden.

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