Oberbayern: Justizpanne:Kinderschänder kommt frei

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Obwohl ein Päderast weiter als gefährlich gilt, versäumte der Richter, Sicherungsverwahrung anzuordnen - Justizministerin Merk nimmt die Staatsanwaltschaft in Schutz.

W. Schäl

Ein 71-jähriger Sexualstraftäter aus Schäftlarn, der wegen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2006 zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden ist, wird nach Verbüßung der Haftstrafe 2011 freikommen, obwohl nicht auszuschließen ist, dass weiterhin Gefahr von dem Pädophilen ausgeht. Grund ist eine Justizpanne.

Beate Merk (Foto: Foto: dpa)

Das Urteil am Landgericht München II war zwar unter Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung ergangen. Für die Anordnung einer solchen Maßnahme ist indes eine Frist einzuhalten.

Richter mittlerweile im Ruhestand

Spätestens wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind, also eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion steht, muss darüber entschieden sein. Stichtag wäre am 5. Dezember 2008 gewesen, doch der damals zuständige Richter ließ die Frist verstreichen.

Er ist mittlerweile in Ruhestand, seine Nachfolgerin musste jetzt die Sicherungsverwahrung ablehnen, wie Margarete Nötzel, die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, bestätigte.

Zwar räumte Nötzel ein, dass der Vorgang "suboptimal" sei und für die neue Richterin Petra Beckers "fast schon etwas Tragisches" beinhalte. Aber die Richterin habe ihrem Vorgänger zugutegehalten, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft, die Sicherungsverwahrung prüfen zu lassen, sehr spät eingegangen sei.

In der Kürze der Zeit habe man keinen Gutachter finden können, zumal sich viele Sachverständige in diesen Monaten im Urlaub befunden hätten "und ja auch sonst nicht vor leeren Kalendern sitzen".

Justizministerin Beate Merk hingegen stellt die Sache anders dar: "Der Staatsanwalt hat das Gericht auf die Eilbedürftigkeit mehrmals hingewiesen und deutlich gemacht, dass der Ablauf der Frist droht", sagte sie. Nötzel konnte sich darauf keinen Reim machen. "Ich weiß nicht, woher sie das weiß."

Traumatisierte Opfer

In dem Fall geht es um Oskar A., der einschlägig vorbestraft ist und seine Taten voll gestanden hat. A. wurde zuletzt im Oktober 2006 wegen 24 Fällen von Kindesmissbrauch verurteilt, Opfer waren seine damals neun und elf Jahre alten Enkelinnen sowie eine zwölfjährige Freundin der beiden.

Zu den Vergehen kam es, als er die Mädchen in deren Elternhaus in Bayrischzell besuchte, außerdem bei Fahrten in einem Campingbus nach Kufstein. Die Mädchen hätten sich nicht gewehrt, sagte A. vor Gericht aus, "aber ich hätte natürlich schlauer sein müssen als die Mädchen".

Bereits im März 1996 hatte das Wolfratshauser Amtsgericht den Kraftfahrer zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In Egling (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) hatte er einen Hasenstall gemietet und sich an zwei sechs und neun Jahre alte Mädchen herangemacht, die die Tiere streicheln wollten.

Die beiden Kinder wurden durch elf Fälle sexueller Misshandlungen, die sich über zwei Wochen erstreckten, traumatisiert. Bei ihnen wurden danach Verhaltensstörungen festgestellt.

Damals hatte sich der Angeklagte mit Eheproblemen und Arbeitsüberlastung zu rechtfertigen versucht, außerdem habe er Alkohol getrunken und unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden.

© SZ vom 7. 8. 2009/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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