Nürnberg:Wahlergebnis angefochten

Wegen der eingeschränkten Wählbarkeit von CDU und CSU in Deutschland bei der Bundestagswahl hat das Nürnberger Anwaltspaar Rainer und Christine Roth das Ergebnis des Urnengangs angefochten. Kritik üben die Juristen an den "Staatsorganen". Indem der Gesetzgeber und der Bundeswahlleiter solche Parteiabsprachen duldeten, schränkten sie die Wahlfreiheit der Bürger ein, begründeten die Anwälte ihren Einspruch am Montag. Mit der Duldung solcher Parteiabsprachen nehme der Gesetzgeber zudem die "Verfälschung des Wählerwillens" in Kauf. "Das Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen, wenn der Staat seinen Wahlbürgern nicht das Recht der freien Wahl vorenthalten hätte", machte Roth deutlich. Hätten die Wähler die Möglichkeit gehabt, bundesweit die CSU zu wählen, hätte die AfD niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht.

© SZ vom 04.10.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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