Nürnberg:Teure Maßschuhe

Trotz schmerzender Füße muss ein Pfarrer laut einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg seine teuren Maßschuhe bezahlen. Aus orthopädischen Gründen hatte der Geistliche 2016 bei einem Schuhmacher spezielle und elegante Schuhe im Wert von knapp 1700 Euro anfertigen lassen, die er auch zu seinem geistlichen Gewand tragen wollte, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Nachdem er die Schuhe bezahlt hatte, verklagte der Geistliche den Schumacher und verlangte sein Geld zurück. Die Treter passten seiner Meinung nicht, seine Füße würden nach längerem Tragen schmerzen. Der Handwerker sagte, er habe genau Maß genommen und die Schuhe gemäß dem Rezept des Orthopäden gefertigt. Zudem müsse der Pfarrer die Schuhe erst einlaufen, da er ausdrücklich ein härteres Leder gewünscht habe. Das Amtsgericht gab dem Schumacher recht. Der Pfarrer habe auf die Frage, ob er die Schuhe eingelaufen habe, "keine hinreichende Antwort geben können", hieß es. Der Kläger müsse jedoch den Mangel präzise beschreiben und Angaben dazu machen können, ob er die Schuhe genug eingelaufen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 07.02.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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