Nürnberg:Nach Abschiebeversuch

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Afghane Asif N. muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Nach einem tumultartigen Abschiebeversuch ist der Afghane Asif N. in Nürnberg zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Jugendrichterin am Amtsgericht sprach den 22-Jährigen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit tätlichem Angriff und Körperverletzung schuldig, außerdem der Sachbeschädigung und des unerlaubten Aufenthalts ohne Pass, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch erklärte. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am 31. Mai 2017 sollte der damals 20-Jährige aus einer Nürnberger Berufsschule heraus in Abschiebegewahrsam genommen werden. Er sollte noch am Abend in seine Heimat geflogen werden. Ein Gericht hob wenige Tage später die Abschiebehaft auf.

Laut Anklage leistete der junge Mann in einem Streifenwagen erheblichen Widerstand. Er habe um sich getreten, geschlagen und Polizisten verletzt. Dieser Darstellung folgte auch das Gericht. Zeitweise 300 Mitschüler und Sympathisanten stellten sich der Polizei damals in den Weg. Der Einsatz sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und Kritik. Die Richterin bezeichnete ihn als zweifellos rechtmäßig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch; lediglich für die Beschädigung einer Ampel Wochen vor dem Abschiebeversuch sprach er sich für Arbeitsstunden aus. Mit einem derartigen Urteil hätten er und sein Mandant gerechnet, sagte Anwalt Michael Brenner nach der Verhandlung. Einige Teile des Schuldspruchs seien zu kritisieren: "Wir sehen seine Handlungen am 31. Mai durch Notwehr gerechtfertigt." Ob Asif N. in Berufung gehe, sei noch nicht klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Asif N. war Anfang 2012 nach Deutschland gekommen. Aktuell hat er eine Aufenthaltsgestattung. Erst kürzlich war sein Asylantrag erneut abgelehnt worden. Dagegen hat sein Anwalt Klage eingereicht. Mit Blick auf das Urteil sagte Brenner: "Auf das Asylverfahren hat das eigentlich überhaupt keinen Einfluss." Die Strafe habe eher einen erzieherischen Zweck. "Inwiefern das einem negativ ausgelegt werden darf von der Ausländerbehörde, halte ich für sehr fraglich." Ursprünglich sollte der Prozess Ende September beginnen. Doch er musste wegen eines erkrankten Richters verschoben werden.

© SZ vom 20.12.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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