Nürnberg:Häftling plante Geiselnahme

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Prostituiertenmörder wollte wohl Psychologin in Zelle festhalten

Erst im Juni ist ein 22-jähriger Nürnberger wegen zweifachen Mordes nicht nur zu lebenslanger Haft verurteilt worden: Weil die Richter den jungen Mann für gefährlich hielten, ordneten sie außerdem Sicherungsverwahrung an. Doch noch läuft das Revisionsverfahren und deshalb sitzt der als Prostituiertenmörder bekannt gewordene Felix R. in Untersuchungshaft. Dort soll er im Juli, nur drei Wochen nach seiner Verurteilung, versucht haben, eine Gefängnispsychologin als Geisel zu nehmen, als sie ihn nach einer Sitzung zu seiner Zelle begleitete. Er soll geplant haben, sie in den Raum zu ziehen und den Eingang mit einem Bettgestell zu verbarrikadieren. Tatsächlich ist das nicht passiert, womöglich weil an diesem Tag ein Vollzugsbeamter vor der Zelle wartete. Wohl durch die Aussage eines Mitgefangenen kamen die mutmaßlichen Pläne später ans Licht. Wie die Nürnberger Nachrichten berichteten, soll der Gefangene eine Liste mit Forderungen vorbereitet haben. Ein entsprechendes Papier habe sich in der Zelle gefunden. Ziel sei es gewesen, bessere Haftbedingungen zu bekommen, unter anderem unbegrenzten Zugang zum Internet und 600 Euro Guthaben für das Spiel "World of Warcraft". Kurz nach dem Vorfall wurde Felix R. in die JVA nach Straubing verlegt.

Der Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte, dass dort Anfang November eine Anklage wegen versuchten erpresserischen Menschenraubs gegen Felix R. eingegangen ist, wollte sich zum Inhalt aber nicht äußern. Der 22-Jährige und sein Anwalt haben nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen, bevor das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheidet.

Ob es einen weiteren Prozess gegen Felix R. gibt, wird das Gericht unabhängig vom Ausgang des Revisionsverfahrens entscheiden. Sollte der Nürnberger erneut zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, würden die weiteren Haftjahre im Prinzip addiert. Eine lebenslange Strafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wobei Felix R., wenn das Urteil rechtskräftig wird, ohnehin in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Durch eine weitere Verurteilung würde sich die Mindesthaftdauer erhöhen.

© SZ vom 21.11.2018 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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