Nürnberg:Esoteriker-Paar misshandelte kranken Sohn - Mutter nun in Haft

Der "Guru aus Lonnerstadt" und seine Lebensgefährtin. (Foto: dpa)
  • Meditation und Fasten statt Medikamente: Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen sind der selbst ernannte Guru und seine Lebensgefährtin Mitte 2014 verurteilt worden.
  • Seither stellten sie immer wieder Anträge auf Haftaufschub - nun muss die Mutter des Kindes in Haft.

Eine wegen Misshandlung ihres kranken Sohnes verurteilte Esoterikerin ist nun im Gefängnis. Die Frau und ihr Lebensgefährte aus Mittelfranken, der als "Guru von Lonnerstadt" bekannt geworden war, hatten mehrfach Anträge auf Haftaufschub wegen Krankheit gestellt. In einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt heißt es jedoch, dass die 50-Jährige haftfähig sei. Das teilte eine Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft mit und bestätigte damit Medienberichte.

Die Atteste der Frau seien zuvor geprüft worden. Die Polizei habe die Frau kurz vor Ostern abgeholt und ins Gefängnis gebracht. Im Februar war die 50-Jährige aufgefordert worden, ihre Haftstrafe von drei Jahren unverzüglich anzutreten. Dieser Aufforderung kam sie aber nicht nach, woraufhin die Behörden aktiv wurden.

BGH-Urteil
:Guru von Lonnerstadt muss drei Jahre in Haft

Das Urteil ist rechtskräftig: Eine Mutter und ihr Partner müssen wegen Misshandlung ins Gefängnis. Sie hätten dem schwer kranken Sohn der Frau Medikamente geben müssen.

Das Verfahren gegen den 57 Jahre alten Lebensgefährten laufe derzeit noch, sagte die Sprecherin. Das Oberlandesgericht Nürnberg prüfe aktuell seine Haftbeschwerde. Auch in seinem Fall sei das Gefängnis um eine Stellungnahme gebeten worden, ob er haftfähig sei.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den selbst ernannten Guru und seine Lebensgefährtin Mitte 2014 wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass die beiden dem damals zwölfjährigen, an Mukoviszidose leidenden Sohn der Frau lebenswichtige Medikamente vorenthalten hatten und nicht mehr mit ihm zum Arzt gegangen waren.

Stattdessen sollten Fasten und Meditation das Kind heilen. Eine Revision gegen das Urteil hatte der Bundesgerichtshof verworfen.

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