Die Beschneidung eines zwei Wochen alten Jungen, bei der der Säugling zu verbluten drohte, bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen eingestellt. Der ursprüngliche Verdacht der gefährlichen Körperverletzung habe sich nicht bestätigt, sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Mittwoch. Der syrische Junge war 2017 auf Wunsch seiner Eltern auf dem Küchentisch von einem Arzt beschnitten worden. Dabei kam es zu massiven Blutungen, die nur durch eine Notoperation gestoppt werden konnten. Es stand der Verdacht im Raum, die Betäubung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und der Junge könne dauerhafte Einschränkungen davontragen. "Der vom Gericht bestellte Gutachter hat aber festgestellt, dass es lediglich zu einer Nachblutung gekommen ist, weil eine Operationsnaht aufgegangen ist, und dass bei dem Jungen keine bleibenden Schäden entstanden sind", erklärte Gabriels-Gorsolke. Daher werde keine Anklage erhoben. Allerdings muss der Mediziner eine Geldauflage zahlen, weil er die Eltern des Jungen nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs aufklärte. Damit sei die Einwilligung der kaum Deutsch sprechenden Eltern unwirksam gewesen.
Nürnberg:Beschneidung eines Babys bleibt straffrei
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