Nach Zugunglück:Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter

Nach dem Zugunglück mit zwei Toten im schwäbischen Aichach ist gegen den Fahrdienstleiter ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 25 Jahre alten Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt. Wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte, habe das Amtsgericht in Augsburg den Strafbefehl entsprechend erlassen. Der Angeschuldigte kann allerdings noch Einspruch einlegen, dann käme es voraussichtlich zu einem Prozess.

Am 7. Mai 2018 war beim Aichacher Bahnhof ein Personenzug ungebremst auf einen stehenden Güterzug aufgefahren. Der 37 Jahre alte Lokführer des Zuges der Bayerischen Regiobahn und eine 73 Jahre alte Passagierin starben, weitere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrdienstleiter vor, dass er mehrere Fehler begangen habe und es deshalb zu dem Unglück gekommen sei.

© SZ vom 29.01.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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