Nach Urteil im Badewannen-Mord:Bundesgerichtshof weist Revision zurück

Das umstrittene Urteil des Münchner Landgerichts im Indizienprozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Das Urteil des Münchner Landgerichts im Indizienprozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht München mit. Der 52-Jährige war im Januar wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Hausmeister soll 2008 eine 87-Jährige in ihrer Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern in der Badewanne ertränkt haben. In einem ersten Prozess war er deswegen bereits im Jahr 2010 verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und den Fall an eine andere Münchner Strafkammer verwiesen, die ihn erneut verurteilte.

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