Nach Todesschuss mit Armbrust:Zwölf Jahre Haft für Todesschützen

Weil er mit der Armbrust seinen Mitbewohner erschossen hat, muss ein 31-Jähriger für zwölf Jahre ins Gefängnis. Die Anklage lautete auf Mord. Das Münchner Schwurgericht hat den Todesschützen nun wegen Totschlags schuldig gesprochen.

Weil er mit der Armbrust seinen Mitbewohner erschossen hat, muss ein junger Mann für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Münchner Schwurgericht hat den 31-Jährigen am Donnerstag wegen Totschlags schuldig gesprochen, die Anklage lautete auf Mord. Es sei "nicht zu erkennen, wo das Opfer arg- und wehrlos gewesen sein soll", widersprach die Kammer der Anklage, die Heimtücke angenommen hatte.

Auch niedere Beweggründe für die Tat seien nicht zu erkennen. Der drogenabhängige Angeklagte hatte seinen 32 Jahre alten Freund im Oktober 2012 auf seinem Hof im oberbayerischen Wessobrunn bei Weilheim aufgenommen. Zwischen beiden gab es über die künftige Nutzung des Anwesens Streit, der am 13. Januar 2013 in dem Todesschuss gipfelte. Der Mitbewohner habe den "labilen" Angeklagten "dominiert" und ihn auch in der Öffentlichkeit gedemütigt. Dadurch sei es zu der Eskalation gekommen.

Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er die Tat gestanden hat und sie bereut. Der Mitbewohner sei sein bester Freund gewesen. Dass er ihn erschossen habe, bedaure er sehr, hatte der 31-Jährige zum Prozessauftakt versichert.

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