Mordprozess:Gewaltexzess in Reha-Klinik

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Der Mord an der Helios-Klinik am Stiftsberg in Bad Grönenbach ereignete sich im März 2012. (Foto: picture alliance / dpa)

Vor dem Landgericht Memmingen beginnt am Donnerstag der Prozess gegen einen 18-Jährigen. Er soll eine Patientin einer Reha-Klinik brutal misshandelt, ermordet und anschließend vergewaltigt haben.

Von Stefan Mayr

Es war fast genau vor einem Jahr, als das Allgäuer Örtchen Bad Grönenbach und dessen Kurgäste von einem brutalen Mord geschockt wurden. Im März 2012 wurde eine Patientin der "Helios-Klinik am Stiftsberg" tot in ihrem Zimmer gefunden. Elf Tage später nahm die Polizei einen jungen Mann fest, der ebenfalls in der Klinik auf Reha gewesen war. Der 18-Jährige hat die Tötung der Frau bereits eingeräumt, er muss sich vom Donnerstag an vor dem Landgericht Memmingen wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung verantworten. Was bislang nicht bekannt war: Der Angeklagte hat sein Opfer nicht nur gewürgt und sexuell missbraucht, er hat es auch mit extrem brutaler Gewalt misshandelt.

So warf er sich mit seinem gesamten Körpergewicht mehrmals auf den leblosen Körper der Frau, weil er sichergehen wollte, dass sie tot ist. Danach stach er mit einem Fieberthermometer und einer Nagelschere ein Dutzend Mal auf ihren Oberkörper ein. Weil sich ihre Lider nicht schlossen, sprühte er ihr Desinfektionsmittel in die Augen. Die 39-Jährige erlitt mehrere Stichverletzungen der Herzkammern und der Lunge sowie beidseitige Rippenbrüche. Die Leber wurde durch die massive Gewalteinwirkung halbiert. Als Todesursache stellte die Obduktion inneres und äußeres Verbluten fest. Als die Frau schließlich regungslos auf dem Bett lag, verging sich der Täter sexuell an ihr.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hatte der Angeklagte eine schwere Kindheit. Seine Eltern sind bereits tot, er wuchs zuletzt bei Pflegeeltern auf. Die Frau stammt aus Karlsfeld im Landkreis Dachau, sie lebte im Haus ihrer Eltern und hatte keine Kinder. Ihre Eltern treten als Nebenkläger auf, sie werden am ersten Verhandlungstag ebenso aussagen wie die Pflegeeltern des Täters.

Täter und Opfer waren hörbehindert und verbrachten in der Klinik einen Rehabilitations-Aufenthalt. Vor der Tat hatte der Beschuldigte im Aufenthaltsraum eine Abschieds-Feier gefeiert. Der Berufsfachschüler leidet seit längerem an einer Gehörerkrankung, die Frau war gehörlos. Auch die anderen Partygäste sind hörgeschädigt. Schon deshalb werden während der sechs Prozesstage ständig Gebärdendolmetscher anwesend sein. Die Jugendkammer des Landgerichts wird vor allem zu prüfen haben, ob sie den Angeklagten nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt. Er war bei der Tat 18 Jahre alt. Ihm drohen lebenslange Haft oder bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.

© SZ vom 11.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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