Landgericht Kempten:Nach Mord mit Potenzmittel: Richter verhängt Sicherungsverwahrung

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Der 35-Jähriger (mit Kapuze, neben seinem Anwalt Marc Siebler) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Foto: dpa)
  • Ein 35-Jähriger ist wegen Vergewaltigung und Mord zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
  • Der Verteidiger erklärte, dass er einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof prüfen werde.

Vor der geplanten Vergewaltigung fuhr der Täter noch zu seinem Hausarzt und ließ sich Potenzmittel verschreiben. Dann fiel er in Weißensberg bei Lindau über seine frühere Nachbarin her und ertränkte nach der Gewalttat die 22-Jährige in ihrer Badewanne. Für diesen Sexualmord ist der 35-Jährige am Dienstag vom Landgericht Kempten zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Strafkammer entschied zudem, dass der 2004 wegen einer Vergewaltigung vorbestrafte Mann nach Verbüßen seiner Strafe in Sicherungsverwahrung muss. Der Vorsitzende Richter Gunther Schatz betonte, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der Verteidiger des in Deutschland geborenen Serben erklärte, dass er einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof prüfen werde. Der Anwalt hatte lediglich acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

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In dem Prozess hatte der Angeklagte eine wenig glaubwürdige Verteidigungsstory präsentiert. Angeblich sei es ihm schlecht gegangen und deswegen sei er am Tattag zu seinem Hausarzt gegangen, um etwas gegen Schlaflosigkeit zu bekommen. Danach sei er zu der Wohnung gefahren, in der er früher mit seiner Ex-Freundin gelebt habe - angeblich um dort zu schlafen. Dann sei ihm die Nachbarin begegnet und habe ihm unvermittelt eine Ohrfeige verpasst. Nach einem Gerangel sei die Frau benommen gewesen und er habe sie in deren Wanne gelegt, um sie zu erfrischen. Dabei sei sie unglücklich ertrunken.

Schon die Aussage des Arztes widerlegte den Angeklagten. Demnach war der Mann an dem Tag gut gelaunt und hatte sich ein Rezept für Potenzmittel in der Praxis geholt. Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass der Angeklagte sich mit dem Präparat auf die Vergewaltigung einstimmen wollte. Auch das Gericht hielt nichts von der Aussage des 35-Jährigen. "Dem Angeklagten glauben wir nicht viel", sagte Schatz. Dessen Ausführungen seien allenfalls als Teilgeständnis zu werten.

Tatsächlich wollte der Mann wohl seine Ex-Partnerin vergewaltigen. Schon 2003 hatte er sich in einer Trennungssituation an derselben Frau vergangen und war dafür zu einer Haftstrafe verurteilt worden - später kam das Paar wieder zusammen.

Weil die frühere Freundin bei der Arbeit und nicht zuhause war, wurde die Nachbarin für den mit Potenzmittel aufgeputschten Mann zu einem "Stellvertretungsopfer", wie es der Nebenkläger, der Anwalt der Eltern der jungen Frau, bezeichnete. Der hünenhafte Mann schlug die Frau brutal zusammen, würgte und vergewaltigte sie, dann ertränkte er sie. Schließlich tarnte er den Tod der 22-Jährigen als häuslichen Unfall oder Suizid und beseitigte die Spuren des Verbrechens in dem Mehrfamilienhaus. Der langjährige Freund der Nachbarin fand seine Partnerin später tot im Badezimmer.

Nach der Tat war der 35-Jährige nach Serbien geflüchtet. Nach etwa einem Monat kehrte er aber freiwillig zurück und stellte sich der Kripo, direkt bei der Ankunft wurde der Mann am Flughafen Memmingen verhaftet. Nach Angaben des Verteidigers wäre sein Mandant nicht nach Bayern zurückgekehrt, wenn er mit einer Anklage wegen Vergewaltigung und Mordes gerechnet hätte. In dem Prozess hat sich der Täter auch verpflichtet, an Mutter und Vater des Opfers rund 100 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zu zahlen.

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