Memmingen:Knapp fünf Jahre Jugendstrafe

Nach einem lebensgefährlichen Messerstich gegen einen Familienvater bei einem Wohnungseinbruch ist ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Memmingen bewertete am Donnerstag die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt, war davon aber im Plädoyer abgerückt. Da der Einbrecher bei der Tat 20 Jahre alt war, wurde er wegen Reifeverzögerung nach Jugendrecht verurteilt. Er hatte zugegeben, im Dezember 2015 in ein Haus in Kötz im Landkreis Günzburg (Bayern) eingestiegen zu sein und den 58-jährigen Bewohner niedergestochen zu haben, als ihn dieser überraschte.

© SZ vom 10.02.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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