Memmingen:Gefährliche Körperverletzung

Er hatte den neuen Partner seiner Ex-Frau verfolgt und niedergestochen - das Landgericht Memmingen geht nicht davon aus, dass der 52-Jährige den Mann töten wollte. Die Strafkammer verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Mittäter muss wegen desselben Vergehens für sechs Jahre in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten versuchten gemeinschaftlichen Mord vorgeworfen. Die Angeklagten hatten bis zuletzt bestritten, einen Mord geplant zu haben. Die Tat habe eine "Abreibung" sein sollen, betonte der 41-jährige Mittäter. Im Wesentlichen räumten sie den Ablauf der Tat aber ein. Die Männer hatten das Opfer im Juli mit einem GPS-Sender am Auto verfolgt und in Neu-Ulm mit Pfefferspray, Schlagstock und angespitztem Schraubenzieher angegriffen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und ist seither in psychiatrischer Behandlung.

© SZ vom 20.04.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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