Memmingen:Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs

Nach neun Monaten in Untersuchungshaft ist ein Mann in Memmingen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes freigesprochen worden. "Die Vorwürfe des einzigen Belastungszeugen sind nicht nachweisbar", sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Memmingen am Donnerstag in der Urteilsbegründung.

Der 57-jährige Mann war angeklagt, sich vor elf Jahren in Neu-Ulm wiederholt an dem damals zwölfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben. Insgesamt wurden dem Mann 39 Fälle zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vehement bestritten. "Das entspricht alles nicht der Wahrheit", hatte er zum Prozessauftakt am Dienstag gesagt. Mit dem jetzt erfolgten Freispruch folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Für die neunmonatige Untersuchungshaft wird der Mann entschädigt.

Es hätten sich erhebliche Widersprüche in den Aussagen des heute erwachsenen Mannes ergeben, dem der Missbrauch erst nach vielen Jahren "eingefallen" war. Zudem seien seine Schilderungen der angeblichen sexuellen Übergriffe teilweise "anatomisch nicht möglich". Scharfe Kritik übte das Gericht an dem Gutachten einer Psychologin, die die Aussagen des Zeugen zunächst als glaubhaft eingestuft hatte. Ohne dieses fehlerhafte Gutachten wäre dem Angeklagten Haftzeit erspart geblieben, sagte die Richterin.

Erst im Juli des vergangenen Jahres hatte das vermeintliche Opfer Anzeige gegen seinen Stiefvater erstattet - acht Jahre nach dessen Trennung von der Mutter. Der 57 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 23.10.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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