Lindau:Stallpflicht für Geflügel

Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt in Teilen des Kreises Lindau ab sofort Stallpflicht für Geflügel. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über einen Streifen von etwa 2,5 Kilometern vom bayerischen Bodenseeufer aus. "Bis auf weiteres dürfen die Tiere nicht ins Freie, damit ein Kontakt mit Wildvögeln unterbunden wird", sagte Landrat Elmar Stegmann (CSU) am Freitag in Lindau. Betroffen sind 64 Betriebe in Lindau und den umliegenden Gemeinden. Außerdem empfiehlt das Landratsamt, dass im ganzen Landkreis Geflügel in den Ställen bleibt. Im Kreis Lindau ist bei vier Enten, zwei Möwen und einem Schwan Vogelgrippe festgestellt worden. Ob es sich um den gefährlichen Typ H5N8 handelt, blieb unklar. Proben der Kadaver wurden an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet. Mit einem Ergebnis wird in der kommenden Woche gerechnet. Zuvor war die Krankheit bei den angrenzenden Bodensee-Anrainern Österreich, Schweiz und Baden-Württemberg nachgewiesen worden.

© SZ vom 12.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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