Der in dem bis heute unaufgeklärten Mordfall Peggy zunächst verurteilte und später freigesprochene Ulvi K. will eine Millionenentschädigung vom Freistaat Bayern. Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige am Dienstag in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen.
Es gehe um Schadenersatzansprüche "in Millionenhöhe", sagte Rechtsanwältin Hanna Henning. Die damals neun Jahre alte Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg war 2001 auf dem Heimweg verschwunden. Erst im Juli wurden in einem Waldstück nahe ihrem Heimatort im benachbarten Thüringen zufällig Überreste ihres Skeletts entdeckt. 2004 wurde der Gastwirtssohn Ulvi K. rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, zehn Jahre später dann in einem Wiederaufnahmeverfahren endgültig freigesprochen.
Bis heute gibt es keinen dringend Tatverdächtigen in dem Fall. Ulvi K.s Betreuerin warf besonders dem damaligen Innenminister Günther Beckstein vor, während der Ermittlungen durch Druck auf die Polizei "billigend in Kauf genommen" zu haben, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Anwältin Henning sagte, es gehe um die "endgültige Rehabilitation" für ihren Mandanten. Außer dem widerlegten Mordvorwurf solle der Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder ausgeräumt werden.
Die Millionenforderung begründete Henning damit, dass Ulvi K. "einiges erlitten" habe. K. hatte seine Haftstrafe nie antreten müssen. Er befand sich wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe auf Kinder seit Ende 2001 in der Psychiatrie. Ende Juli 2015 wurde er entlassen und lebt seither in einem betreuten Wohnheim.