Landshut:Klage gegen Maskenpflicht

Die Stadt Landshut will trotz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen die allgemeine Maskenpflicht in der Innenstadt vorläufig daran festhalten. Über eine mögliche Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof oder eine Anpassung der bisherigen Corona-Allgemeinverfügung werde noch beraten, erklärte ein Sprecher der Stadt am Dienstag. Vorläufig darf nur der Kläger, der sich vor dem Regensburger Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Vorschrift gewehrt hatte, ohne Maske im Landshuter Zentrum unterwegs sein. Die Richter hatten entschieden, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt von Landshut zu pauschal sei und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Diese Orte hätte die Stadt genau ermitteln müssen.

© SZ vom 11.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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