Landshut:Festwirt bekommt Zelt nicht

Mit einem Eilantrag wollte sich ein Festwirt seinen Zeltplatz auf der Landshuter Frühjahrsdult zurück erstreiten - und ist gescheitert. Das teilte am Dienstag das Regensburger Verwaltungsgericht mit, das über den Antrag entschieden hat. Die Stadt Landshut hatte dem Festwirt im Januar zunächst die Zulassung für sein Zelt erteilt, im Februar aber wieder entzogen. Die Begründung der Stadt: Der Wirt habe den für die Zeltvergabe zuständigen Dultsenat nicht darüber informiert, dass er in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden war. Dieser Argumentation ist jetzt auch das Gericht verfolgt. Den Zeltplatz auf der diesjährigen Frühjahrsdult bekommt nun jener Festwirt, der im Vergabeverfahren zunächst unterlegen war.

© SZ vom 07.03.2018 / GLA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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