Landgericht:Neues Urteil gegen Jäger nach tödlichem Schuss

Ein Jäger erschießt einen jungen Mann an der bayerisch-tschechischen Grenze - nun ist in dem Fall nach einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hof das Urteil gefallen. Der 57-Jährige ist am Montag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Gericht gehe davon aus, dass der Schuss versehentlich abgegeben wurde, sagte ein Justizsprecher.

In den frühen Morgenstunden des 8. September 2012 hatte eine Kugel aus dem Jagdgewehr des Angeklagten nahe Schönwald einen 26 Jahre alten Mann getroffen, der sich im Drogenrausch in der abgelegenen Gegend aufgehalten hatte. Der Jäger saß auf einem Hochsitz und gab an, er habe das Opfer für ein Wildschwein gehalten. Vor drei Jahren war der Fall erstmals vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelt worden. Der angeklagte Jäger war damals wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er, die Staatsanwaltschaft und auch der Bruder des Opfers als Nebenkläger hatten dagegen Berufung eingelegt. Deshalb war Anfang dieses Jahres der Fall in Hof neu aufgerollt worden.

© SZ vom 17.04.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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