Landessozialgericht:Dämpfer für Bamberg

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Kürzung von Taschengeld für Asylbewerber war rechtswidrig

Von Dietrich Mittler, Schweinfurt

Im Rechtsstreit um die Kürzung von Taschengeld für Asylbewerber hat die Stadt Bamberg am Mittwoch vor dem Landessozialgericht in Schweinfurt einen Dämpfer einstecken müssen. Das Gericht stellte klar, dass Bamberg auch in diesem Berufungsverfahren keinerlei Aussicht auf Erfolg habe. Die Stadt habe einen Monat Zeit zu überlegen, ob sie das Verfahren weiterführen wolle - andernfalls ergehe ein Urteil. Bereits vor dem Sozialgericht Bayreuth musste Bamberg eine Niederlage einstecken. Die Auseinandersetzung hatte sich daran entzündet, dass die Regierung von Oberfranken für die Bewohner der sogenannten Anker-Einrichtung in Bamberg einen Shuttlebus-Service eingerichtet hatte. Im Gegenzug kürzte das städtische Amt für soziale Angelegenheiten das Taschengeld der Flüchtlinge um rund 20 Euro. Gekürzt wurde konkret jener Betrag, der den Flüchtlingen für die Nutzung von örtlichen Verkehrsmitteln zugestanden worden war.

Dagegen legte ein Asylbewerber aus Äthiopien Klage ein und gewann. Das Sozialgericht Bayreuth wertete das Vorgehen der Bamberger Behörde als "rechtswidrig". Weder räumlich noch zeitlich decke der Shuttlebus den Mobilitätsbedarf des Klägers ab, befand das Gericht. Heißt hier: Der Shuttlebus-Service umfasste nur eine "begrenzte Fahrtstrecke bis zum Klinikum Bamberg", und auch die Häufigkeit, mit der dieser Bus verkehrte, ließ zu wünschen übrig. Im konkreten Fall sei es zudem nicht einmal sicher, ob der Äthiopier den Shuttlebus überhaupt genutzt habe.

Gewichtiger noch sei aber der Umstand, dass das Bamberger Vorgehen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 zuwiderlaufe. Laut Grundgesetz stehe Hilfebedürftigen zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu, dass sie ausreichend Mittel erhalten für ihre physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Für was die Betreffenden dann das Geld verwenden, sei allein ihre Sache.

© SZ vom 17.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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